Gemeindebund

Europa

Förderungen

02.08.2019

Förderungen für Europa-Initiativen

Europas kulturelle Vielfalt birgt viele Vorteile – doch manchmal auch Schwierigkeiten, sich mit der Union zu identifizieren. Mit dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger 2014-2020″ will die EU das gemeinsame Geschichtsbewusstsein stärken und die demokratische Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene ausbauen. Eine tolle Möglichkeit, Verbindungen über innereuropäische Staatsgrenzen hinweg zu knüpfen, ist die Gemeindepartnerschaft. Sie ist ein Ausdruck europäischer Einheit und bietet die Chance für wirtschaftlichen Austausch und freundschaftliche Annäherungen. Die Aktivitäten im Rahmen einer solchen Partnerschaft will die EU mit Fördergelder belohnen.

Förderungen für’s gute Miteinander

Gesucht wird nach Begegnungen zwischen europäischen Städten, Gemeinden oder Organisationen, die sich mit ihrem gemeinsamen kulturellen Erbe, Fragen zur Solidarität in Krisenzeiten oder der wachsenden Europaskepsis beschäftigen, und so auch Bürger/innen für diese Themen sensibilisieren. Zur Beantragung der Förderung sind derzeit drei Programmbereiche offen, nämlich „Städtepartnerschaften“, „Netze von Partnerstädten“ und „Zivilgesellschaftliche Projekte“. Vorrang erhalten Projekte, die mehrjährige Programmprioritäten berücksichtigen.

Gelder für österreichische Bewerber

Die erfolgreiche Umsetzung machen zwei österreichische Bewerber der Einreichfrist Februar 2019 vor. Die steirische Gemeinde St. Martin im Sulmtal erhält eine Förderung in Höhe von etwa 10.000 Euro im Bereich Städtepartnerschaften mit dem Projekt „Europa verbinden durch Bürgerbeteiligung und Kooperation 2.0“. In der Kategorie Geschichtsbewusstsein erhält der Verein Südwind mit den Workshops „My Revolution – reflections of 1989 youth rights and participation today“ etwa 98.000 Euro.

Einreichfrist ist der 2. September 2019

Bis zum 2. September 2019 um 12 Uhr mittags können sich Behörden, Organisationen, Verbände und Städtepartnerausschüsse für die Förderungen bewerben. Für die Antragstellung muss zunächst um den Erhalt des Teilnehmercodes PIC (Participant Identification Code) über die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACA) der Europäischen Kommision angesucht werden. Den braucht man zum vollständigen Ausfüllen des Antragsformulars, das auf der EACA-Homepage zu finden ist. Dem Antrag sind außerdem die Formulare „Rechtsträger“ und „Finanzangaben“ sowie eine Ehrenwörtliche Erklärung beizulegen.

Formalitäten unbedingt beachten

Beim Ausfüllen der Formulare ist Vorsicht geboten, denn die Antragstellung kann bereits an Formalfehlern scheitern. Bei Fragen steht die österreichische Kontaktstelle des EU-Programms, „Europe for Citizens Point Austria“, beratend zur Verfügung. Außerdem bietet die EACA-Homepage sehr ausführliche Informationen zu den Antragsstellungs-, Bewertungs- und Auswahlverfahren. Die Links dazu finden Sie in der Box links.

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