Rund 6,4 Millionen Österreicher/innen dürfen am 29. September 2019 wieder den Gang zu den Urnen antreten. Die Liste der wahlwerbenden Parteien für die um drei Jahren vorgezogene Nationalratswahl steht nun fest. Mit Freitag, dem 2. August, lief die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge bei den einzelnen Landeswahlbehörden ab. Vorraussetzung dafür war das Vorlegen von drei Unterschriften Abgeordneter oder von mindestens 2.600 Unterstützungserklärungen von Wahlberechtigten.
Acht Parteien treten bundesweit an
Bundesweit treten bei der Nationalratswahl am letzten September-Sonntag acht Parteien an – zwei weniger, als noch bei der Wahl 2017. Nicht mehr am Stimmzettel stehen heuer „die Weissen“, sowie die „Freie Liste Österreichs“ (FLÖ). Zu den acht antretenden Parteien zählen die bereits im Nationalrat vertretenen ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS und JETZT (ehemals Liste Pilz). Außerdem gehen 2019 erneut die Grünen und die KPÖ ins Rennen. Die Linkspartei „Wandel“ tritt zum ersten Mal bundesweit an.
Fünf weitere Parteien in den einzelnen Ländern
In den einzelnen Bundesländern gesellen sich noch fünf weitere Parteien zu den Wahlwerbenden. Ganz im Westen Österreichs, in Vorarlberg und in Tirol, tritt die von Roland Düringer gegründete Partei GILT an. In Kärnten steht die als „Allianz der Patrioten“ auftretende Partei BZÖ am Stimmzettel, und in Oberösterreich die „Sozialistische LinksPartei“ (SLP).
In Wien hat es die „bierokratische“ Spaßpartei „Bierpartei Österreich“ (BPÖ) auf den Stimmzettel geschafft. Außerdem können die Burgenländer/innen bei der „Christlichen Partei Österreichs“ (CPÖ) ein Kreuz machen. Die Chancen der nur landesweit antretenden Parteien auf einen Sitz im Nationalrat sind jedoch äußerst gering. Dafür bräuchten sie österreichweit vier Prozent der Stimmen oder ein Direktmandat in einem Regionalwahlkreis.
Wahlkarte ab 2. September 2019 erhältlich
Sollte man am Wahlsonntag verhindert sein, kann man bereits jetzt eine Wahlkarte beantragen. Ab 2. September 2019 werden die Wahlkarten ausgestellt. Bis 25. September kann man sie schriftlich, bis 27. mündlich beantragen. In vielen Gemeinden geht das auch online.