FF Waidring/Florian Schreder

Tirol

19.08.2019

Katastrophenfonds: Wie ist vorzugehen in Tiroler Gemeinden?

Nach der Soforthilfe sind auch Tirols Gemeinden bei der Abwicklung der Anträge für den Katastrophenfonds gefordert. Gemeinden können über die Bedarfszuweisungen ebenso finanzielle Hilfe erhalten. Auf Kommunalnet finden Sie alle Formulare und Fristen auf einen Blick.

Auch in Tirol sind die Gemeinden nicht nur beim Katastrophenmanagement, sondern auch bei der Nachbetreuung in den Schadensmeldungen und dem Ausfüllen der Formulare für die Unterstützung aus dem Katastrophenfonds gefordert. Auf Kommunalnet finden Tiroler Gemeinden alle wichtigen Formulare für die Mittel aus dem Katastrophenfonds.

Bis wann muss der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für private Elementarschäden muss spätestens innerhalb eines halben Jahres ab Schadenseintritt beim Amt der Tiroler Landesregierung, Gruppe Agrar, eingelangt sein.

Wo muss der Antrag eingereicht werden?

Die Beihilfenanträge sollen mit allen notwendigen Unterlagen über die Gemeinde eingereicht werden, die diese an die Bezirkshauptmannschaft zur Prüfung auf Vollständigkeit übermittelt.

Alle Formulare für die Abwicklung der Schadensfälle finden Sie stets aktuell auf der Homepage des Landes. Den Link finden Sie in der Box neben diesem Artikel.

Schäden an Infrastruktur der Gemeinden:

Für Schäden bei gemeindeeigenen Gebäuden oder der Infrastruktur ist es wichtig, dass Gutachten erstellt werden. Diese können über das „Portal Tirol“ bei den Gemeindeanwendungen in Form eines spezifischen EDV-Formulares bekannt gegeben werden. Nachdem die Anträge an die zuständigen Bezirkshauptmannschaften weitergeleitet und dort überprüft wurden, langen sie beim Land Tirol ein. Vom Bund erfolgen anschließend die Bedarfszuweisungen.

Kontakt: 

Zur Klärung weiterführender Fragen nehmen Sie bitte mit der zuständigen Abteilung des Landes Tirol Kontakt auf:

Bei landwirtschaftlichen Schäden ist die jeweilige Bezirkslandwirtschaftskammer der beste Ansprechpartner, bei forstwirtschaftlichen Schäden die zuständige Bezirksforstinspektion.

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