Der Entwurf für das Bildungsinvestitionsgesetz war aus Sicht des Österreichischen Gemeindebundes gleich aus zweierlei Hinsicht positiv: Erstens wurden darin die Zuschüsse für die bereits bestehenden Angebote in den ganztägigen Schulformen zusammen- und weitergeführt und gleichzeitig der weitere Ausbau vorangetrieben. Die Lösung sollte bis zu den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen 2022 zumindest für einige Jahre Finanzierungssicherheit bieten. Insgesamt geht es um 250 Millionen Euro. Durch „Ibiza-Gate“ und den daraus resultierenden Misstrauensantrag schien dieser für Gemeinden so wichtige Beschluss aber gefährdet.
Riedl: „Finanzierungslücke droht“
Da im Herbst 2019 eine wichtige Bund-Länder-Vereinbarung diesbezüglich ausläuft, stand der Stopp der Bundeszuschüsse für bestehende Angeboten sowie jene für den Ausbau im Raum. Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl warnte in diesem Zusammenhang mehrmals – zuletzt vor Bundespräsident Alexander Van der Bellen beim Tiroler Gemeindetag in Kaunertal – vor den möglichen Folgen: „Erfolgt der Beschluss nicht rechtzeitig, könnte die Nachmittagsbetreuung für die Eltern teurer werden oder aufgrund der mangelnden Finanzierung gleich ganz eingestellt werden.“
Gleichzeitig forderte er eine Neuordnung der Aufgaben im Pflichtschulbereich, da laut einem Gutachten des Verfassungsrechtlers Bernhard Raschauer die Gemeinden nicht für das Betreuungspersonal in der Tagesbetreuung bei Pflichtschulen zuständig seien. In einem Brief an die neue Bildungsministerin Iris Rauskala und die Klubobleute der im Nationalrat vertretenen Parteien machte Riedl auch nochmal auf die Dringlichkeit aufmerksam.
LH Kaiser appellierte ebenfalls an die Regierung
Am 9. Juni 2019 ging schließlich auch der derzeitige Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser, mit einem Appell an die Öffentlichkeit: Die Übergangsregierung solle die Neuerungen beim Bildungsinvestitionsgesetz am 12. Juni beschließen, damit die Ganztagsbetreuung in den Pflichtschulen weiter gesichert ist. „Die Zeit drängt, deshalb nochmals mein Appell an die Regierung, die Vereinbarung umzusetzen und das Gesetz, das bereits ausverhandelt und budgetär gedeckelt ist, an das Parlament weiterzuleiten“, so Kaiser.
ÖVP und FPÖ wollen Initiativantrag einbringen
Laut „Tiroler Tageszeitung“ stand das Gesetz aber noch nicht auf der Tagesordnung für den Ministerrat am 12. Juni 2019. Die Bildungssprecher der beiden früheren Regierungsparteien ÖVP und FPÖ äußerten sich am darauffolgenden Tag positiv gegenüber einem Beschluss. Sie betonten, weiter zu den wichtigen gemeinsamen Projekten zu stehen. Rudolf Taschner (ÖVP) und Wendelin Mölzer (FPÖ) kündigten an, einen Initiativantrag beim nächsten Plenum des Nationalrats diese Woche einbringen zu wollen. Damit wollen sie die Planungssicherheit wahren. Kommt alles, wie angekündigt, dann kann die Novelle in der ersten Juli-Woche beschlossen werden. Davor muss das Gesetz noch im Unterrichtsausschuss behandelt werden.
Bundeskanzlerin zufrieden
Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein ist offensichtlich zufrieden damit, dass ÖVP und FPÖ die für die Nachmittagsbetreuung der Schüler nötige Novelle auf parlamentarischem Weg erledigen wollen. „Politische Entscheidungen von dieser Relevanz werden zu Recht im Parlament erörtert und getroffen“, hieß es am Montag kurz und knapp in einer Stellungnahme des Bundeskanzleramts.