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20.08.2019

Nationalratswahl am 29. September quasi fix

Der Neuwahlantrag hat den Verfassungsausschuss passiert und ist damit quasi fix: Es soll der 29. September werden, wenn es nach SPÖ und FPÖ geht. Dies wurde nötig, nachdem die Regierung aufgrund eines Misstrauensantrags im Nationalrat abgewählt wurde.

Mit dem Neuwahlantrag, den alle Fraktionen außer JETZT mittrugen, wurde formal nur festgelegt, dass die Legislatur-Periode frühzeitig endet und der Neuwahl-Termin „im September“ liegen wird. Der Abänderungsantrag, der den Neuwahlbeschluss erst am 3. Juli in Kraft treten lässt, wurde mit SPÖ-FPÖ-Mehrheit abgesegnet. Durch diesen geht sich vor dem 29. September kein früherer Neuwahl-Termin aus.

Übergangsregierung am Zug

Formal steht der nun im Verfassungsausschuss abgesegnete (und abgeänderte) Neuwahlbeschluss am Mittwoch noch im Nationalratsplenum zur Abstimmung. Danach ist die Übergangsregierung am Zug: In einer Ministerrats-Verordnung muss diese den Neuwahl-Termin festlegen – wobei sie sich hier wohl an den Mehrheiten im Nationalrat orientieren wird, denn die Verordnung braucht im Anschluss noch im Hauptausschuss des Nationalrates eine Mehrheit – und dort gibt es ebenfalls eine SPÖ-FPÖ-Mehrheit, was den 29. September wahrscheinlich macht.

Eine der kürzesten Gesetzgebungsperioden der zweiten Republik

Regulär würde die XXVI. Gesetzgebungsperiode erst am 9. November 2022 auslaufen. Die letzten Nationalratswahlen fanden am 15. Oktober 2017 statt. Mit nicht einmal zweijähriger Dauer wäre die XXVI. Gesetzgebungsperiode damit eine der kürzesten der Zweiten Republik.

ÖVP sieht „Rendi-Kickl-Deal“

Äußerst kritisch äußerte sich die ÖVP, die einen „Rendi-Kickl-Deal“ ortete: Von SPÖ und FPÖ sei der 29. September als Termin „indirekt festgelegt“ worden, sagte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl in einer Aussendung. Dies entspreche „in keiner Weise dem Wunsch von Bundespräsident Van der Bellen, der sich von Anfang an für einen möglichst frühen Wahltermin im September ausgesprochen hatte“. Um einen „unnötig langen Wahlkampf“ zu vermeiden, habe die ÖVP in der heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses einen früheren Termin (den 15. September) vorgeschlagen, was aber von der Mehrheit abgelehnt worden sei. Es sei „bedauerlich, dass die rot-blaue Allianz hier einmal mehr Parteiinteressen vor den Wunsch von Bevölkerung und Bundespräsident stellt“, so Gerstl.

SPÖ dementiert Allianz mit FPÖ

SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittman wies dies im Gespräch mit der APA zurück. Es gebe keine Allianz zwischen SPÖ und FPÖ, dies habe auch das weitere Abstimmungsverhalten im Verfassungsausschuss gezeigt. Denn ein Antrag, der die Ministeranklage zum Minderheitsrecht machen würde, sei von einer „Allianz zwischen FPÖ und ÖVP“ abgelehnt worden. „Wenn man von einer Allianz in einer zukünftigen Regierung spricht, ist das wohl eine zwischen ÖVP und FPÖ, weil da ist schon das Minderheitenrecht blockiert worden“, so der Verfassungssprecher.

Kommunalnet-User würden den 15. September bevorzugen

Anders als der Nationalrat hätten die Kommunalnet-User – und damit die österreichischen Gemeindebediensteten – den 15. September 2019 als Termin für die Nationalratswahl bevorzugt. Der nun im Nationalrat favorisierte 29. September war aber gleich der zweitbeliebteste Wahltermin.

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