Die Gemeinde fungiert gemäß dem Tiroler Veranstaltungsgesetz als Behörde im hoheitlichen Bereich und hat Veranstaltungen im Vorfeld gemäß § 3 zu prüfen. Öffentliche Veranstaltungen sind rechtzeitig inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde anzumelden, um diese unter dem Sicherheitsaspekt beurteilen zu können. Dabei sind je nach Art und Größe der Veranstaltung Sicherheitsauflagen zu erlassen, wenn erkennbar ist, dass eine potentielle Gefahr für die körperliche Integrität der Besucher bestehen kann.
Haftpflichtversicherung für Veranstalter wichtig
Veranstalter an sich sind als Experten im Sinne sämtlicher gesetzlicher Aspekte anzusehen und sind für eine professionelle Abwicklung ihrer Veranstaltung vollumfänglich verantwortlich. Eine eigene, auf die jeweilige Art der Veranstaltung abgestimmte, Haftpflichtversicherung sollte immer abgeschlossen werden.
Spätestens seit dem Unglück bei der Loveparade 2010 in Duisburg mit 21 Toten und hunderten Verletzten beschäftigt das Thema Veranstaltungssicherheit nicht nur die Veranstaltungsorganisatoren, sondern auch die Gemeinden als Genehmigungsbehörden und die Einsatzorganisationen. Welche Probleme/Gefahren bei Dorffesten, Faschingsumzügen, Sportevents oder Konzerten auftreten können, wie man sich sinnvoll darauf vorbereiten kann und worauf die genehmigende Behörde achten sollte, war Hauptthema dieser FLGT-Veranstaltung.
Viele Aspekte in der Abwicklung zu beachten
Während offensichtliche Alltagsprobleme wie Wetter, das Verhalten der Besucher sowie eine gut sichtbare und sicher befestigte Ausschilderung von Eingängen, Parkplätzen, Toiletten oder Notausgängen meistens bedacht werden, geraten andere Aspekte schnell aus dem Blickfeld. „Häufig konzentriert sich alles nur auf die Veranstaltung selbst“, sagt Georg Geczek, Leiter des Competence Center Event Safety Management in Wien. „Die Anreise, der Einlass und die Abreise der Besucher wird dabei oft vernachlässigt.“
Dabei lauern gerade hier große Gefahren: Angesichts des immensen Gedränges vor den wenigen Eingängen sperrte der Veranstalter beim David-Guetta-Konzert in Berlin den Einlass, sodass tausende Fans draußen bleiben mussten. Um trotz Stau pünktlich zum Konzert zu kommen, parkten Helene-Fischer-Fans in Frankfurt kurzerhand auf der Autobahnabfahrt. Beim Snowboard-Event „Air & Style“ am Bergisel-Stadion in Innsbruck wurden an den Ausgängen fünf Menschen im Gedränge zu Tode getrampelt, ein weiterer starb Jahre später an den Folgen des Unglücks. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.
Ab 1.500 Besuchern ist Sicherheitskonzept Pflicht
Bei Großveranstaltungen ab 1.500 Besuchern ist gemäß den Bestimmungen des Tiroler Veranstaltungsgesetzes ein Sicherheitskonzept erforderlich. Doch was sollte dieses konkret beinhalten? Woran erkennt die genehmigende Behörde ein praktikables Konzept? Und ist ein Konzept allein deshalb gut, weil es auf 300 Seiten alle denkbaren und undenkbaren Risiken behandelt? Klar ist, der Blick ins Gesetz hilft nur begrenzt weiter. Eine bundesweit einheitliche Gesetzgebung zur Veranstaltungssicherheit fehlt in Österreich. Jedes Bundesland hat eigene Regelungen und die Gemeinden sind bei der Anwendung oft auf sich allein gestellt.
Hinzu kommt die mangelnde Ausbildung im Sicherheitsbereich. Die verschiedenen Akteure haben zudem oft sehr unterschiedliche Interessen, die sich teils widersprechen. Ein Beispiel: Bei einem Straßenfest spricht sich die Polizei für Betonbarrieren an den Zufahrten aus, um Anschläge mit Fahrzeugen wie in Nizza, Stockholm oder Berlin zu verhindern. Die Rettung hingegen besteht auf einer freien Zufahrt für Rettungswagen. Beide Seiten haben gute Gründe für ihre Forderungen.
Einheitliche Regeln für Sicherheitskonzepte sinnvoll
Für Sicherheitskonzepte gibt es weder Vorgaben noch Vorlagen. „Jedes gute Sicherheitskonzept basiert jedoch auf einer Risikobeurteilung“, sagt Thomas Pointner, Experte für Krisenmanagement und Veranstaltungssicherheit der Convocare GmbH. Für jede einzelne Phase der Veranstaltung – Anreise, Einlass, Veranstaltung, Auslass, Abreise – sowie die verschiedenen Orte wie Bühnen, Bierstände, Toiletten oder Ausgänge gilt es, die möglichen Risiken, ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und das mögliche Ausmaß der Schäden zu erfassen. „Eine Risikoanalyse basiert immer auf Erfahrungen vieler Akteure“, sagt Pointner.
Musterschriftsätze für FLGT-Mitglieder
Der FLGT bietet für seine Mitgliedsgemeinden als Service im internen Downloadbereich Musterschriftsätze/-bescheide gemäß dem Tiroler Veranstaltungsgesetz an. Zudem finden sich in der Wissensdatenbank auch Unterlagen zur Veranstaltung, unter anderem eine Musterstruktur für ein Sicherheitskonzept und eine konkrete Checkliste.
Sicherheit und Spaß für die Besucher dürfen sich nicht ausschließen. Veranstalter, die beteiligten Behörden, Polizei, Rettung und Feuerwehr haben dazu gemeinsam sinnvolle Maßnahmen zu erarbeiten. Wenn bereits bei der Planung alle an einem Strang ziehen und im Zweifel professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, steht einer gelungenen Veranstaltung nichts mehr im Wege.