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Europa

22.08.2019

Brexit: Bundeskanzleramt informiert

Der Brexit rückt näher und mit ihm die Unsicherheit. Welche Auswirkungen er auf die Gemeinden hat, ist von Land zu Land bzw. Region zu Region unterschiedlich. In Österreich dürften vor allem Fragen des Aufenthaltsrechts schlagend werden. Das Bundeskanzleramt fasst nun die wichtigsten Brexit-Informationen zusammen.

Das Vereinigte Königreich sollte, so ursprünglich geplant, Ende März 2019 kein EU-Mitglied mehr sein. Da das ausverhandelte EU-Austrittsabkommen im britischen Unterhaus keine Zustimmung erhalten hat, steigt die Sorge vor einem unkontrollierten EU-Austritt. Die österreichische Bundesregierung hat für diesen Fall ein Brexit-Sammelgesetz vorbereitet, welches die wichtigsten zu regelnden Rechtsmaterien abdecken wird.

Britische Staatsbürger dürfen bleiben – unter Bedingungen

In den Gemeinden stellt sich vor allem die Frage nach dem Aufenthaltsrecht britischer Bürger. Hier gilt für den Brexit ohne Austrittsabkommen Folgendes: Briten und ihre Angehörigen, die weniger als fünf Jahre in Österreich leben, können eine „Rot-Weiß-Rot Karte Plus“ beantragen. Der Nachweis von Deutschkenntnissen ist dafür nicht zwingend erforderlich.

Nachweise erforderlich

Briten, die bereits länger als fünf Jahre in Österreich leben, können um unbefristeten Aufenthalt ansuchen. Dafür sind der Nachweis des mindestens fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalts sowie Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft, einer alle Risiken abdeckenden Krankenversicherung sowie ausreichender finanzieller Mittel zu erbringen. Außerdem findet eine Sicherheitsüberprüfung statt. Britische Staatsbürger können im Fall des Brexit nicht mehr an den EU-Wahlen am 26. Mai 2019 teilnehmen. Dies ist in den Wahlverzeichnissen zu berücksichtigen.

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