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Bundesländer

22.08.2019

Info zur An- und Abmeldung via „digitales Amt“

Das digitale Amt ist gleich mit der elektronischen An- und Abmeldung des Hauptwohnsitzes gestartet. Die Verwirrung in den ersten Tagen war groß. Nun hat das Bundesministerium für Inneres eine Information an alle Gemeinden zur An- und gleichzeitigen Abmeldung des Hauptwohnsitzes mit der Funktion der Bürgerkarte veröffentlicht.

Im Hinblick auf die Digitalisierungsinitiative der Bundesregierung wurde für die Online-Ab/Anmeldung gesetzlich vorgesehen, dass die Unterschrift des Unterkunftsgebers entfällt, aber zusätzlich zu seinem Namen auch seine Adresse angegeben werden muss, um eine Überprüfung der Richtigkeit der Meldung durch die Meldebehörde weiterhin zu ermöglichen: §§ 1 Abs. 5 und 3 Abs. 2 MeldeG.
Die Online-Ab-und Neuanmeldung des Hauptwohnsitzes („Umzug“) kann nur unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:

  • Handy-Signatur
  • Volljährigkeit
  • Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft
  • Aktueller Hauptwohnsitz in Österreich

Ein meldepflichtiger Elternteil kann diesen Meldevorgang auch für seine bei ihm bereits mit Hauptwohnsitz gemeldeten und im ZPR aufscheinenden minderjährigen Kinder durchführen.

Mit der Handy-Signatur bzw. künftig mit dem eID (elektronischer Identitätsnachweis) ist sichergestellt, dass die Person identifiziert und authentifiziert wurde und ausschließlich auf ihre, seitens der Behörde zur Verfügung gestellten Daten zugreifen kann. Der technische Prozess in der APP bzw. im WEB stellt weiters auch noch sicher, dass mit zwei Faktoren der Besitzer der Handy-Signatur das Online-Verfahren bestätigen muss (Wissen = Passwort zum Signieren und Besitz = Finger-print/FaceID bzw. TAN im Web). Weiters wird in einem eigenen Verfahren die APP mit einem Zweitgerät aktiviert, um auch hier Missbrauch auszuschließen. Die APP und das WEB wurden einer sicherheitstechnischen Überprüfung durch Sicherheitsexperten unterzogen, sie entsprechen nach diesem Ergebnis dem sicherheitstechnischen Stand der Technik. Durch die Beiziehung von Exper-ten, wie Prof. Dr. DI Reinhard Posch von der TU Graz, A-Sit und EGIZ im Rahmen der Entwicklung wurde von Beginn an größtes Augenmerk auf die Sicherheit der APP gelegt.

Ergänzend dazu hat das BMI sichergestellt, dass die Plausibilität der beabsichtigten Meldung geprüft wird: Ein derartiger Meldevorgang kann unter anderem dann nicht mit der Bürgerkartenfunktion ausgeführt werden, wenn

  •  die Anmeldung an einem zuvor amtlich abgemeldeten Wohnsitz bzw. die Abmeldung an einem zuvor amtlich angemeldeten Wohnsitz erfolgen soll,
  • an der neuen Adresse bereits eine größere Anzahl von Personen angemeldet ist, oder
  • die letzte Hauptwohnsitzverlegung erst kürzlich erfolgt ist.

Der Nutzer wird in solchen Fällen zur Durchführung der Meldung an die Meldebehörde verwiesen, die auf bewährte analoge Weise den Sachverhalt aufklären wird.

Meldebehörden werden über Online-Verfahren informiert

Weiters hat das BMI sichergestellt, dass im Wege des ZMR die Meldebehörden über durchgeführte Online-Verfahren informiert werden und gegebenenfalls notwendige Überprüfungen durchführen können. Dies erfolgt über die Funktion OMR (Örtliches Melderegister) – Abgleich. Die Meldebehörden erhalten so die Daten von An– und Abmeldungen in ihrer Gemeinde in verschiedenen elektronischen Formaten (PDF, XML und CSV) für einen manuellen oder automatisierten Abgleich mit ihren lokalen Melderegistern.

Durch diese Maßnahmen soll trotz Entfalls der Unterschrift des Unterkunftsgebers sichergestellt werden, dass die hohe Qualität der Meldedaten weitestgehend erhalten bleibt.

Die Rückmeldungen und Erfahrungen bei der Anwendung der APP und der WebLösung für das Meldewesen werden für eine laufende Verbesserung und Optimierung genutzt.

Weitere Informationen:

Für nähere Informationen sind anfragende Bürger auf folgende Website zu verweisen:
https://www.oesterreich.gv.at/
Neben generellen Informationen zum Meldeverfahren (ehemals auf help.gv.at) findet sich dort auch der Einstieg zu den Bürgerkartenanwendungen.

Zudem gibt es auch eine Service-Nummer im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort: 01-71123-884466

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