Gemeindebund

Europa

23.08.2019

EU-Katastrophenschutz: Für Notfälle bereit

Noch rechtzeitig in dieser Mandatsperiode einigten sich Rat und Parlament auf eine Reform des EU-Katastrophenschutzes. Nationale Kompetenzen bleiben unberührt, im Ernstfall verfügt die EU aber über eine sofort verfügbare Kapazitätsreserve.

Grundsätzlich geht es beim europäischen Katastrophenschutz um eine bessere Zusammenarbeit von EU und Mitgliedstaaten sowie die Koordinierung der verschiedenen, im Katastrophenfall zum Einsatz kommenden Systeme. Der Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der EU-Katastrophenhilfe hin zu RescEU waren die verheerenden Waldbrände der letzten Sommer, bei denen der bisherige Katastrophenschutzpool der Europäischen Union an seine Grenzen stieß. Insbesondere fehlte es an Spezialgerät, da zum Beispiel national verfügbare Löschflugzeuge wegen Eigenbedarfs nicht an EU-Nachbarn verliehen werden konnten.

Neue technische Ausrüstung

Der europäische Katastrophenschutzpool basiert weiterhin in erster Linie auf der Meldung nationaler Kapazitäten, die anderen EU-Mitgliedern zu Hilfe kommen könnten. Neu ist die Anschaffung technischer Ausrüstung für den EU-Pool. Die Kommission legt fest, in welchen Bereichen (Waldbrandbekämpfung, biologische, chemische, radiologische oder nukleare Bedrohungen, Notfallmedizin) europäische Kapazitäten aufzubauen sind. Einzelne Mitgliedstaaten können in Absprache mit der Kommission und unter Zuhilfenahme von EU-Mitteln entsprechendes Gerät anschaffen, die Verwaltung obliegt aber der EU-Kommission.

EU-Einsatz in Ausnahmesituationen

Die Kommission entscheidet auch über den Einsatz im Fall gleichlautender Hilfsansuchen aus mehreren Ländern. Das aus EU-Mitteln beschaffte, gemietete oder geleaste Gerät ist Unionseinsätzen zur Verfügung zu stellen, diese gehen rein nationalen Einsätzen vor. Das bedeutet, dass auch wenn der beschaffende Mitgliedstaat das entsprechende Gerät grundsätzlich nutzen darf, muss er es im Fall eines Hilfsansuchens über RescEU dem Unionseinsatz zur Verfügung stellen.

Nationale Kompetenz bleibt uneingeschränkt

Der neue Mechanismus soll daher keine Hängematte sein, jeder Mitgliedstaat bleibt für Katastrophenschutz auf seinem Territorium alleinzuständig, RescEU kommt erst in außergewöhnlichen Situationen zum Einsatz. Mitgliedstaaten, die nachweislich mehrmals hintereinander nicht in der Lage sind, gleichgelagerte Ernstfälle zu bewältigen, sollen von der Kommission dabei unterstützt werden, nationale Lösungsmöglichkeiten zu finden und aufzubauen. Das neue System soll bereits diesen Sommer anwendbar sein.

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