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Europa

28.08.2019

EU-weites E-Government-Portal kommt

Die EU hat sich auf die Implementierung eines europaweiten E-Government Portals geeinigt. Bürgerinnen und Bürgern der EU wird so ermöglicht, diverse Amtswege bequem online von zu Hause zu erledigen. Fünf Jahre haben die Mitgliedsstaaten Zeit, sich den neuen Richtlinien anzupassen.

Die Digitalisierung schreitet immer weiter voran – die Entwicklung macht keinen Halt, auch nicht vor etablierten Institutionen wie der EU. Im Zuge der immer weitreichenderen Modernisierung der Verwaltung wurde auch bald über eine gemeinsame europäische E-Government-Lösung nachgedacht. Das Ergebnis dieser Überlegungen ist das „zentrale digitale Zugangstor“, ein Portal, welches den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen Zugang zu Informationen, Verwaltungsverfahren sowie Hilfe- und Problemlösungsdienste anbieten soll.

Vielfältige Möglichkeiten

E-Government ist, ganz allgemein gesprochen, die Durchführung von Prozessen zwischen staatlichen Einrichtungen und seinen Bürgern. Beispiele aus Österreich sind etwa das FinanzOnline-Portal, doch die Möglichkeiten des E-Government sind vielfältig: In der Schweiz beispielsweise ist das Ummelden zu einem neuen Wohnort in wenigen Klicks erledigt, in Tschechien ist ein „Elektronischer Briefkasten“ eingerichtet worden, über den sämtliche offizielle Korrespondenz zwischen Staat und Bürger stattfindet – dem Potenzial des E-Government sind also fast keine Grenzen gesetzt.

Anhand der unterschiedlichen Herangehensweisen der verschiedenen europäischen Nationen wurde ein Konzept für eine europäische Lösung erarbeitet. Das „Zentrale digitale Zugangstor“ soll die Interaktion zwischen EU-Bürgern und den verschiedenen Institutionen massiv erleichtern.

„One Stop Shop“

Zentrale Forderung war es, die am häufigsten angefragten Verwaltungsverfahren an einer Anlaufstelle für alle online verfügbar zu machen. Das „ZdZ“ wird über das Portal „Ihr Europa“ erreichbar sein und bietet umfangreiche Verfahren, wie zum Beispiel: Beantragung einer Geburtsurkunde, Erneuerung des Personalausweises, Inanspruchnahme von Rentenleistungen, Geschäftspapiere, Beantragung einer Europäischen Krankenversicherungskarte, Beantragung von Studienbeihilfe, Anerkennung von akademischen Titeln und vieles mehr. Das Portal soll die genannten Dienste möglichst benutzerfreundlich zur Verfügung stellen.

Modernisierung in Mitgliedsstaaten

Die Mitgliedsstaaten, die dieses Service ihren Bürgern anbieten sollen, müssen durch umfassende Modernisierungen den Online-Zugang sicherstellen. Der Dienst soll dabei nicht nur in der Landessprache, sondern auch in mindestens einer Fremdsprache angeboten werden. Auch für Menschen mit Handicap müssen die Dienstleistungen zugänglich sein.

Die polnische EU-Kommissarin für den Binnenmarkt Elżbieta Bieńkowska spricht davon, dass diese Art der Forcierung von E-Government jährlich Einsparungen von rund elf Milliarden Euro bringen soll. Auch soll die Zeitersparnis ein wesentlicher Faktor sein: Für die Bürger sollen rund 855.000 Stunden weniger Zeitaufwand entstehen.

Nächste Schritte

Nachdem die neuen Regeln von den Mitgliedstaaten formell genehmigt wurden und die Verordnung in Kraft tritt, haben die Verwaltungen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene fünf Jahre Zeit, sich an das System anzupassen. Erwartungsgemäß werden viele Dienste bereits vor Ablauf dieser Frist verfügbar sein.

Konkret bedeutet die Setzung dieser umfangreichen Schritte eine Entlastung vieler Ämter Österreichs. Erledigungen, für die man früher das Gemeindeamt oder die Bezirkshauptmannschaft aufsuchen musste, können von den Bürgerinnen und Bürgern bequem online von zu Hause erledigt werden. Dies bringt in Zukunft nicht nur eine Zeitersparnis bei den Antragstellerinnen und Antragstellern, sondern auch eine Entlastung der Ämter.

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