Gerichtshof der Europäischen Union

11.09.2019

Macht der örtlichen Raumplanung

Der Europäische Gerichtshof befasste sich mit der Frage, ob die örtliche Raumplanung die Dienstleistungsfreiheit im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie einschränken darf. Grund des Verfahrens war ein beanstandeter Bauleitplan einer niederländischen Gemeinde.

Die niederländische Gemeinde Appingedam legte in ihrem Bauleitplan fest, dass sich in einem Gewerbegebiet am Stadtrand ausschließlich Einzelhandelsunternehmen für große und sperrige Güter ansiedeln dürfen. Der übrige Einzelhandel sollte Flächen im Stadtzentrum und in einem bereits bestehenden Einkaufszentrum nutzen. Diese Entscheidung wurde damit begründet, dass die Lebensqualität im Stadtzentrum gefördert und Leerstände vermieden werden sollten.

Gegen diesen Bauleitplan klagte ein Unternehmen, das im betreffenden Gewerbegebiet Kleidung und Schuhe verkaufen wollte. Zur Begründung wurde die EU-Dienstleistungsrichtlinie herangezogen.

Bauleitplan kann Dienstleistungstätigkeit einschränken

Der EuGH kam in seinem Urteil in der Rechtssache C-31/16 zum Schluss, dass ein örtlicher Bauleitplan der Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit entgegenstehen kann. Eine solche territoriale Beschränkung ist jedoch nur möglich, wenn sie die in Art. 15 Abs. 3 Dienstleistungs-Richtlinie genannten Bedingungen der Nicht-Diskriminierung, der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit erfüllt. Grundsätzlich kann der Schutz der städtischen Umwelt ein zwingender Grund des Allgemeininteresses sein, der eine territoriale Beschränkung von Dienstleistungstätigkeiten zu rechtfertigen vermag.

Niederländisches Erstgericht entscheidet

Der EuGH verwies das Verfahren zur Prüfung der Frage, ob die Bestimmungen des Bauleitplans nicht-diskriminierend, erforderlich und verhältnismäßig sind zurück an das niederländische Erstgericht, das nun in der Sache entscheiden muss.
Für die örtliche Raumplanung bedeutet dies, dass selbst bei grundsätzlich positivem Tenor des EuGH vermehrt auf eine gute, nicht-diskriminierende Begründung von Beschlüssen auch in der örtlichen Raumplanung zu achten sein wird.

Leitfaden gibt Einblicke in erfolgreiche Projekte

Im Zusammenhang mit diesem Urteil ist auch die Mitteilung der EU-Kommission über den europäischen Einzelhandel zu sehen. Darin werden Initiativen und Möglichkeiten zur Stärkung des Einzelhandels aufgezeigt, jedoch auch die Belebung von Innenstädten sowie das Spannungsverhältnis zwischen Niederlassungsfreiheit und Raumplanung thematisiert. Ein Leitfaden gibt Einblick in bestehende best practices, darunter auch das österreichische Projekt GUUTE.

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