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Europa

12.09.2019

Revision der EU-Trinkwasser-Richtlinie

Die EU-Kommission veröffentlichte Anfang Februar ihren Vorschlag zur Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie. Für die österreichischen Wasserversorger enthält dieser jedoch einigen Zündstoff, weshalb es notwendig sein wird, sich intensiv in den EU-Gesetzgebungsprozess einzubringen.

In Österreich gibt es ca. 5.500 Wasserversorger, zwei Drittel davon stellen täglich weniger als 100 Kubikmeter Wasser zur Verfügung. Diese kleinen Wasserversorger müssten, geht es nach der EU-Kommission, weitaus mehr Proben nehmen und Wasseranalysen durchführen, als bisher. Bis 1.000 Kubikmeter potenzielle Wasserleistung pro Tag wären zehn Proben pro Jahr, bis 10.000 Kubikmeter pro Tag 50 Proben und darüber hinaus 365 Proben pro Jahr zu ziehen. Laut einer Studie der BOKU Wien würden die Untersuchungskosten kleiner Wasserversorger von aktuell etwa 250 Euro auf 18.000 Euro im Jahr steigen, wobei davon auszugehen ist, dass diese Kosten an die Konsumenten weitergegeben werden.

Kostenexplosion bei kleineren Versorgern

Die Kommission nimmt Preissteigerungen für Leitungswasser aber in Kauf und argumentiert in ihrer Folgenabschätzung damit, dass qualitativ höherwertiges Leitungswasser zu geringerem Konsum von abgefülltem Trink- bzw. Mineralwasser führen könnte, wodurch sich die Verbraucher wieder einiges ersparen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Kostenexplosion bei kleinen Versorgern und allfällige weitere Konsequenzen schlichtweg nicht mitbedacht wurden.

So moniert auch der schwedische Kommunalverband, dass die Neueinteilung der Untersuchungshäufigkeiten kleine Wasserversorger in dünn besiedelten Gebieten besonders hart treffen würde und saisonale Gastronomiebetriebe in diesen Gegenden bei signifikant höheren Wasserkosten wohl schließen würden.

Weitere Kritikpunkte am Kommissionsvorschlag betreffen die Streichung der Indikatorparameter oder die Tatsache, dass WHO-Empfehlungen bei der Festlegung von Qualitätsparametern nicht zur Gänze berücksichtigt werden. Auch der Entfall der Möglichkeit, nationale Abweichungen zu erlauben, wird von Wasserversorgern kritisch gesehen, die zunehmende Übertragung von Verantwortung an die Wasserversorger entspricht nicht dem Verursacherprinzip.

Verhältnismäßigkeitsprinzip beachten

Letztendlich muss es zu einer Abwägung der Interessen von Versorgern und Versorgten sowie einer Bestimmung der gewünschten Ziele kommen. Gerade in Österreich wurde die EU-Bürgerinitiative Right to Water stark unterstützt, wobei es den Unterzeichnern wohl nicht hauptsächlich um eine bessere Wasserversorgung sondern um ein Verhindern des Schreckgespenstes „Ausverkauf des Wassers“ ging. Ob die Unterstützer von damals glücklich wären, wenn die Interpretation der Right to Water-Forderungen zu erhöhten Wasserrechnungen führt, darf bezweifelt werden.

Aus Sicht des Österreichischen Gemeindebundes muss auch hier auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip verwiesen werden. Eine Revision der Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 1998 hat sicher ihre Berechtigung, der europäische Gesetzgeber sollte sich jedoch davor hüten, jedes kleinste Detail zu regeln. Auch in der Wasserversorgung gibt es unterschiedliche Traditionen und Ansätze, die EU sollte den Rahmen vorgeben, gut funktionierende nationale Systeme aber nicht umkrempeln.

Berichtsentwurf bis Anfang Mai

Im EU-Parlament ist federführend der Umweltausschuss zuständig, der bis Anfang Mai einen Berichtsentwurf vorlegen wird. Der Kommissionsvorschlag steht bekanntlich nur am Beginn des EU-Gesetzgebungsprozesses. Parlament und Rat sind dafür verantwortlich, diesen Vorschlag so zu verändern, dass er letzten Endes den Praxistest besteht.

Interessensvertreter und Experten sind jetzt aufgefordert, mit ihrem Wissen zur Umwandlung eines in europäischen Sphären entstandenen Textes in ein vor Ort umsetzbares Gesetz beizutragen. Der Österreichische Gemeindebund stellt sich dieser Aufgabe gemeinsam mit anderen Kommunalverbänden und wird unter anderem konkrete Beispiele aus der kommunalen Praxis kommunizieren.

Wie so oft zeigt sich nämlich auch hier, dass die Vielfalt Europas und die tatsächliche Umsetzung von EU-Recht kaum beachtet wurden. One-size-fits-all funktioniert hier aber nicht, die kommunale Ebene scheint auch in Brüssel dafür verantwortlich zu sein, Basiswissen zu vermitteln und an den Hausverstand zu appellieren.

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