Eine Anzeige wegen eines Bauverfahrens beschäftigte Johann Windbichler, den Bürgermeister der Kärntner Gemeinde Lesachtal die letzten drei Jahre. Am 25. April 2018 fand die Odyssee in einem Freispruch am Landesgericht Klagenfurt einen glücklichen Abschluss. Windbichler hatte in seiner Zeit als Vizebürgermeister in zweiter Instanz einem geplanten Heizwerk die Bewilligung versagt, woraufhin er angezeigt wurde.
Meinungen teil sich bei Entfernung zu Wohnhäusern
In der Verhandlung am Mittwoch sagten mehrere Sachverständige als Zeugen aus, die ihre Expertisen für das geplante Heizwerk erstellt hatten. Diese lieferten aber unterschiedliche Grundaussagen. Im Mittelpunkt stand dabei ein Gutachten zur Luftreinhaltung: Es sah vor, dass das geplante Heizwerk mindestens 50 Meter von bereits bestehenden Wohnhäusern entfernt hätte stehen müssen. Grundstücksbesitzer, deren Liegenschaften näher am geplanten Werk lagen, liefen deshalb Sturm, da sie die Entwertung ihrer Grundstücke befürchteten. Windbichler gab damals den Berufungen Folge und verwehrte die Bewilligung. Der Bauwerber zog nach der zweiten Instanz seinen Antrag zurück.
Auch Richterin Sabine Roßmann ging in der Urteilsbegründung auf die unterschiedlichen Expertenmeinungen ein. Es haben sich im Prozessverlauf – speziell in der Frage, wie der Abstand zu den bestehenden Häusern und Grundstücken zu handhaben sei – Widersprüche gegeben, die sich nicht aufklären hätten lassen. „Amtsmissbrauch sieht das Gericht in diesem Fall keinen“, führte Roßmann aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Anzeigen haben in Lesachtal Tradition
Bereits im Oktober 2017 wurde sein Vorgänger Franz Guggenberger ebenfalls wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs freigesprochen. In seinem Fall ging es um einen 30 Zentimeter zu hoch gebauten und um drei Meter versetzt errichteten Kamin eines Fernwärmeheizkraftwerks. Die Genehmigung für die Änderung wurde später erteilt.
Windbichler für Abschaffung von anonymen Anzeigen
Obwohl diese Anzeige nicht anonym erfolgte, wurde Windbichler in der Vergangenheit auch schon anonym angezeigt. Er fordert nun ein Ende dieser anonymen Anzeigen. „Es ist leicht irgendjemanden anonym anzuzeigen. Was das für denjenigen bedeutet, der so lange Zeit dann immer mit diesem offenen Verfahren konfrontiert ist, überlegt sich derjenige ja nicht. Und das passiert leider immer öfter. Daher müsste es meines Erachtens so geregelt werden, dass man nicht mehr anonym anzeigen kann. Und derjenige, der anzeigt, sollte im Falle eines Freispruchs auch die Konsequenzen tragen. So wie in meinem Fall waren Gutachter, die Polizei und die Justiz drei Jahre lang mit dem Verfahren beschäftigt. Das erzeugt ungeheure Kosten, die am Ende nicht der Steuerzahler, sondern derjenige tragen sollte, der hier leichtfertig anzeigt.“