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16.03.2020

Was ist neu 2020

Das neue Jahr bringt eine Fülle von steuerlichen Änderungen mit sich. Diese werden vor allem eines bewirken: Vereinfachungen und Entlastungen. Den Menschen in Österreich soll mehr Geld zum Leben bleiben und der heimische Wirtschaftsstandort soll nachhaltig gestärkt werden. Denn unser Land braucht starke Gemeinden mit einer starken Wirtschaft, da sie als Lebensraum, Serviceeinrichtung und Behörde eine wesentliche Rolle in Österreich einnehmen.

Viele dieser neuen Regelungen traten bereits mit 1. Jänner 2020 in Kraft, andere folgen im Laufe des Jahres. Im Folgenden finden Sie einen Auszug der gesetzlichen Neuerungen.

Mehr Geld für Geringverdiener

Entlastung von geringverdienenden Arbeitnehmern bzw. Pensionisten von bis zu 300 bzw. 200 Euro pro Jahr.

Anhebung der Kleinunternehmergrenze

Die Kleinunternehmergrenze wird von 30.000 Euro auf 35.000 Euro jährlich erhöht und eine Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung entsprechend angepasst.

Pauschalierung für Kleinunternehmer

In Ergänzung zu den bereits bestehenden Pauschalierungen wird eine Pauschalierung für Kleinunternehmer mit Einkünften aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb geschaffen.

Erhöhung der Abschreibungsgrenze von geringwertigen Wirtschaftsgütern

Die betragliche Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird von 400 Euro auf 800 Euro angehoben. Mit dieser Erhöhung werden Investitionsanreize geschaffen, weil Wirtschaftsgüter und Arbeitsmittel bis zu dieser Grenze sofort absetzbar sind.

Befreiung von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Menschen mit Behinderung

Zur Sicherstellung der Mobilität werden Kraftfahrzeuge von der NoVA befreit, die von Menschen mit einer Behinderung zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden.

Was sich 2020 noch ändert finden Sie gesammelt auf bmf.gv.at/wasistneu2020

– M. PUCHNER (QUELLE: BMF, ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG)

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