Am späten Nachmittag des 9. Februar 2018 wurde im Bundesministerium für Inneres das Frauenvolksbegehren im Zentralen Wählerregister registriert. Die Gemeinden wurden hierüber durch das BMI am 5. Februar 2018 verständigt.
Seit 12. Februar 2018, ist daher in allen Gemeinden und Magistraten im Bundesgebiet während der Amtsstunden mit einem Zustrom von unterstützungswilligen Personen für das Frauenvolksbegehren zu rechnen.
Ab 15. Februar 2018 – nach Registrierung im Zentralen Wählerregister – werden zudem in ganz Österreich Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren „Don´t smoke“ getätigt werden können.
Wichtige Information für die Gemeinden:
Alle Schritte rund um das Volksbegehren (Personensuche, Identifikation einer unterstützungswilligen Person, Auswahl des Volksbegehrens, …) erfolgen im Zentralen Wählerregister. Bei Rückfragen zu den Funktionen der Internetmaske ist direkt mit dem jeweiligen Portalbetreiber (IT-Provider) der Gemeinde Kontakt aufzunehmen.
- Wahlberechtigte Personen können ein Volksbegehren in jeder österreichischen Gemeinde (unabhängig vom Hauptwohnsitz) unterstützen.
- Unterstützungserklärungen können nur noch über das Zentrale Wählerregister abgegeben werden, die Erteilung einer Bestätigung auf einem mitgebrachten Papierformular ist nicht mehr möglich.
- Nach Auswahl des Volksbegehrens durch Bedienstete der Gemeinde wird ein Unterstützungserklärungs-Formular aus dem System ausgedruckt, von der wahlberechtigten Person unterschrieben und bei der Gemeinde zur Dokumentation belassen; die unterstützungswillige Person erhält eine – ebenfalls durch das System generierte – Bestätigung ausgehändigt.
Weitere Informationen zu Volksbegehren: https://www.bmi.gv.at/411/start.aspx
– S. PEICHL (QUELLE: BMI, ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG)