© BEWAG

BMI

17.03.2020

Volksbegehren „EURATOM-Ausstieg Österreichs“ im Innenministerium registriert

Am 9. Mai wurde im Innenministerium das angemeldete Volksbegehren „EURATOM-Ausstieg Österreichs“ registriert. Das Volksbegehren kann von 11. Mai bis vorerst 30. Juni 2018 in den Gemeindeämtern und Magistraten österreichweit unterstützt werden.

Alle wahlberichtigten Personen in Österreich haben die Möglichkeit, Unterstützungserklärungen abzugeben. Dies kann online mittels elektronischer Signatur wie der Handy-Signatur oder österreichweit an Gemeindeämtern und Magistraten zu Zeiten des Parteienverkehrs persönlich erfolgen.

Inhalt des Volksbegehrens „EURATOM-Ausstieg Österreichs“

  • „Wir sind für den Ausstieg Österreichs aus EURATOM und gegen jegliche Art der Finanzierung der (EU-)Atomenergiewirtschaft mittels österreichischer Steuergelder. Wir regen an, der Nationalrat möge durch verfassungsgesetzliche Maßnahmen sicherstellen, dass die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung verpflichtet sind, sich bei Verhandlungen und Abstimmungen in der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft EURATOM für einen sofortigen Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag einzusetzen.“

Aktuelle Volksbegehren im Überblick

Derzeit können neben den Volksbegehren „EURATOM-Ausstieg Österreichs“, Unterstützungserklärungen für sieben weitere Volksbegehren abgegeben werden:  „Weniger Fluglärm“, „Autobahnmaut abschaffen“, „Asyl europagerecht umsetzen“, „ORF ohne Zwangsgebühren“, „Für verpflichtende Volksabstimmungen“, „CETA-Volksabstimmung“ und „Faires Wahlrecht-Volksbegehren“.

Zum Frauenvolksbegehren sowie zum Volksbegehren „Don’t smoke“ wurden beim Bundesministerium für Inneres bereits Einleitungsanträge eingebracht. Diese Volksbegehren können im Eintragungszeitraum, 1. – 8. Oktober 2018, unterschrieben werden.

Weitere Informationen zu den aktuellen Volksbegehren finden Sie unter www.bmi.gv.at

– S. PEICHL (QUELLE: BMI, ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG)

© Copyright - Kommunalnet