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BMI

17.03.2020

Volksbegehren „Weniger Fluglärm“ und „Autobahnmaut abschaffen“ im Innenministerium registriert

Am 17. und 19. April wurden im Innenministerium die angemeldeten Volksbegehren „Weniger Fluglärm“ und „Autobahnmaut abschaffen“ registriert.

Alle wahlberichtigten Personen in Österreich haben seit 18. April („Weniger Fluglärm“) bzw. ab 20. April („Autobahnmaut abschaffen“) die Möglichkeit, Unterstützungserklärungen abzugeben. Dies kann online mittels elektronischer Signatur wie der Handy-Signatur oder österreichweit an Gemeindeämtern und Magistraten zu Zeiten des Parteienverkehrs persönlich erfolgen.

Derzeit können neben „Weniger Fluglärm“ und „Autobahnmaut abschaffen“ Unterstützungserklärungen für vier weitere Volksbegehren abgegeben werden: „Asyl europagerecht umsetzen“, „ORF ohne Zwangsgebühren“, „Für verpflichtende Volksabstimmungen“ und „Faires Wahlrecht-Volksbegehren“. Zum Frauenvolksbegehren sowie zum Volksbegehren „Don’t smoke“ wurden beim Bundesministerium für Inneres bereits Einleitungsanträge eingebracht. Diese Volksbegehren können im Eintragungszeitraum, der derzeit noch nicht feststeht, unterschrieben werden.

– S. PEICHL (QUELLE: BMI, ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG)

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