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Bundesländer

Recht

19.03.2020

40 Jahre UN-Frauenrechte

Was braucht es für mehr Gleichberechtigung der Geschlechter? Dieser Frage geht das Komitee für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau nach, und vergab sowohl Lob, als auch Tadel an Österreich in ihren Bemerkungen zum neunten CEDAW-Bericht.

Heute, am 18. Dezember 2019, jährt sich die Annahme der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (englisches Kürzel: CEDAW) der Vereinten Nationen zum 40. Mal. Vor 37 Jahren ratifizierte auch Österreich dieses Dokument, und legt seither regelmäßig einen Bericht vor: Wie sieht’s im Land aus mit der Stellung der Frau in sämtlichen Lebensbereichen? Auch beim Gemeindebund stand der Dezember im Stern der Frau: Österreichs First Lady, Doris Schmidauer, lud alle Bürgermeisterinnen des Landes in die Hofburg ein, um gemeinsam über die Herausforderungen des Amtes zu diskutieren. Tenor: Frauen müssen sich stärker behaupten, als ihre männlichen Amtskollegen.

Löbliche Maßnahmen im Gerechtigkeitskampf

Im Juli diesen Jahres wurde Österreichs neunter Umsetzungsbericht zur Gleichstellung der Geschlechter in Genf geprüft. Die abschließenden Bemerkungen der CEDAW-Kommission beleuchten Österreichs zahlreiche Bestrebungen zur Gleichstellung, zeigen aber auch: Es gibt noch Luft nach oben.

Unter anderem lobt das Komitee legislative Reformen, wie etwa die Novelle des Mutterschutzgesetzes und des Väterkarenzgesetzes, die Stärkung von betroffenen Opfern von Gewalt im Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2016 und das Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat. Außerdem wird das österreichische Programm für ländliche Entwicklung für den Zeitraum 2014 bis 2020 hervorgehoben, das auch Fördermittel für Sozialmaßnahmen und Dienstleistungsanbieter beinhaltet.

Schelte für Doppelgleisigkeiten

Bedenken äußerte das Komitee dahingehend, dass die Konvention in Bereichen, die ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fallen, nicht durchgängig angewandt wird, und dass sich Geschlechtergleichstellungsstrukturen sowie ihre Mandate und Mittel zwischen den einzelnen Bundesländern unterscheiden. Bekritelt wird in diesem Zusammenhang auch die komplexe Verteilung von Institutionen auf Bundes- und Länderebene, die negative Auswirkungen auf die Möglichkeit von Opfern von Gewalt haben kann, ihre Rechte einzufordern.

Bereits im Sommer merkte das Komitee an, was auch ein neuer Bericht der Statistik Austria diese Woche bestätigte: Das Fortbestehen stereotyper Geschlechterrollen bezüglich der Verantwortung von Frauen für die Kinderbetreuung schmälert letzten Endes deren berufliche Chancen am Arbeitsmarkt. Außerdem wurde Besorgnis geäußert im Hinblick auf die Zunahme von Hassreden gegen Frauen und Mädchen in Internetforen und sozialen Medien, insbesondere gegen Frauen, die ethnischen Minderheiten angehören.

Frauen im ländlichen Raum

Ein Unterpunkt sind die Förderungen der wirtschafltichen Ermächtigung von Frauen im ländlichen Raum. Besorgnis herrschte hier allerdings über den beschränkten Zugang von in der Landwirtschaft tätigen Frauen zu beruflichen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, sozialen und medizinischen Diensten, Arbeitnehmerrechte, wirtschaftliche Chancen sowie über ihre beschränkte Teilhabe am politischen Leben.

Nähere Informationen

Thematisiert wurde auch Gewalt gegen Frauen, Menschenhandel und Ausbeutung in der Prostitution (Österreich ist weiterhin Ziel- und Transitland für Frauen- und Mädchenhandel), die Teilhabe von Frauen am politischen Leben, unbezahlte Arbeit wie etwa in der Pflege und der Gender Pay Gap (der mit 19,9 Prozent einer der höchsten in der Europäischen Union ist). Den ganzen Bericht finden Sie zum Download in der Info-Box links.

-E. AYAZ

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