Seit 1. Jänner 2020 ist die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – auch bekannt als VRV – auch auf Gemeindeebene anzuwenden. Für so manche Gemeinde ist die Umstellung auf die doppelte Buchführung eine Herausforderung. Hier finden Sie hilfreiche Informationen rund um die Bewertung von Gemeindevermögen, das Erstellen von Voranschlägen etc.
Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung regelt die Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder und Gemeinden. Seit Jahresbeginn 2020 muss jede österreichische Gemeinde ihren Voranschlag nach den Prinzipien des neuen Haushaltsrechts erstellen. Vielen Gemeinden bereitet die Umstellung große Probleme.
Doppelte Buchführung
Der Haushalt der Gemeinde besteht künftig aus dem Ergebnis-, dem Finanzierungs- und dem Vermögenshaushalt. Das heißt, das im Gegensatz zur bisherigen Praxis nicht nur ein Voranschlag, sondern voneinander getrennt ein Ergebnis- und ein Finanzierungsvoranschlag erstellt werden muss. Eine gute Darstellung über die Voranschlagserstellung bietet die RFG-Schriftenreihe, die auf der Gemeindebund-Homepage abrufbar ist (Link dazu nebenstehend).
Überblick über komplexen Sachverhalt
Die offiziellen Empfehlungen und Beschlüsse zur VRV stehen ebenfalls auf der Gemeindebund-Homepage zum Download bereit. Dazu einfach auf den nebenstehenden Link klicken und die rot markierten Dokumente herunterladen. Sehen Sie außerdem den Expertentalk zum Thema VRV auf Kommunalnet, in dem zwei kommunale Praktiker die Fragen der Kommunalnet-User beantworten. Mehr Aufschluss geben auch die Expertentipps zur VRV in der Online-Ausgabe vom Kommunal. Anfang Februar 2020 findet zudem eine Workshop-Serie zur VRV statt. Nähere Details dazu finden Sie im Kommunalnet-Veranstaltungskalender.
– REDAKTION