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19.03.2020

Steuerfrage bei Verlustbetrieben

Das Inkrafttreten der VRV 2015 mit Anfang des Jahres 2020 stieß eine Diskussion um die steuerlichen Konsequenzen für Verlustbetriebe an. Derzeit sind Gespräche mit dem Finanzministerium über eine verwaltungsschonende Lösung zur steuerlichen Gewinnermittlung von Betrieben gewerblicher Art im Gange.

Mit 1. Jänner 2020 trat die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 in Kraft. Damit gingen neben der Änderungen im Bereich der kommunalen Buchhaltung auch steuerliche Konsequenzen einher. Im Zusammenhang mit dem nun erfolgten Inkrafttreten hat sich die Rechtsmeinung des Finanzministeriums bezüglich Gewinnermittlung und Steuererklärung von jeglichen Betrieben gewerblicher Art (vielleicht etwas übereilt) geändert.

Warten auf Erleichterung für Verlustbetriebe

Das Finanzministerium vertritt aktuell die Meinung, dass alle Betriebe gewerblicher Art (kurz: BgA) – auch permanente Verlustbetriebe von Ländern und Gemeinden (Kindergärten, Museen, Freibäder etc.) – eine steuerliche Gewinnermittlung zu tätigen haben. Diese Gewinnermittlung wäre entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis nicht mehr als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG), sondern – weil das BMF die VRV 2015 als „unternehmensrechtliche Vorschrift zur Rechnungslegung“ im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes ansieht – als Gewinnermittlung nach § 5 Einkommensteuergesetz durchzuführen.

Das hätte neben ineffizientem Verwaltungs- und Steuerberatungsaufwand auch die Notwendigkeit zur Folge, sich eine Steuernummer zu holen und eine KÖSt-Erklärung abzugeben. Aktuell wird aber an Erleichterungen für permanente Verlustbetriebe gearbeitet – daher ist abwarten angesagt.

Verwaltungsschonende Lösung wird erwartet

Derzeit besteht kein Bedarf, sich eine Steuernummer für Kindergarten und Co zu holen. Aktuell sind Arbeitsgespräche mit dem Finanzministerium im Gange, welches ebenso die Notwendigkeit einer praxisnahen und verwaltungsökonomischen Lösung unterstützt. Der Gemeindebund erwartet sich eine verwaltungsschonende Lösung für „permanente Verlustbetriebe“ wie z.B. Kindergärten, Schülerhorte, Freibäder, Sportplätze, Museen, Pflegeheime oder soziale Dienste. Eine Lösung sollte wohl noch innerhalb des 1. Quartals 2020 stehen. Kommunalnet wird weiter informieren.

– REDAKTION

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