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BMF

29.04.2020

Vermeiden Sie den Weg ins Finanzamt!

Bitte helfen Sie mit und kommen Sie angesichts der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 nicht ins Finanzamt. Auch wenn aus aktuellem Anlass die Infocenter der Finanzämter für den Kundenverkehr nur eingeschränkt geöffnet haben, können Sie sich mit Hilfe von FinanzOnline schnell und unkompliziert jenen Teil der Lohnsteuer zurückholen, den Sie zu viel bezahlt haben.

Ein Besuch des Infocenters beziehungsweise des Finanzamtes ist dafür nicht notwendig. Unsere Onlineservices stehen Ihnen rund um die Uhr, egal ob mit Computer, Tablet oder Handy zur Verfügung.

Klar ist: die Bearbeitung von Anträgen zur Arbeitnehmerveranlagung erfolgt selbstverständlich wie gehabt. Reichen Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung über finanzonline.at ein, es zahlt sich aus. Nicht jeder verdient über das ganze Jahr hinweg gleich viel. Das Gehalt kann über ein Jahr gesehen aus unterschiedlichsten Gründen variieren (z.B. Jobwechsel, Reduzierung der Stundenanzahl etc.). Die Lohnsteuer wird aber Monat für Monat berechnet – so, als würde man das ganze Jahr über gleich viel verdienen. Zählt man jedoch die unterschiedlichen Löhne bzw. Gehälter zusammen und berechnet dann die Steuer, kommt oftmals ein Guthaben für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heraus. Außerdem können Sie in der Arbeitnehmerveranlagung selbst bezahlte Ausgaben wie beispielsweise Fortbildungskosten, Arbeitsmittel, Krankheits-/Arztkosten oder das Pendlerpauschale geltend machen, wodurch sich ebenfalls Steuer zurückholen lässt.

Alle Details dazu finden Sie in unserem aktuellen Steuerbuch unter
bmf.gv.at/services/publikationen/das-steuerbuch

Mithilfe von FinanzOnline persönliche Kontakte vermeiden

Mit finanzonline.at kommt das Finanzamt zu den Bürgerinnen und Bürgern nach Hause, die alle Amtswege per Mausklick bequem von jedem Internetzugang aus rund um die Uhr erledigen können. Sollte es Fragen dazu geben, steht unsere Hotline unter der Nummer 050 233 790 zur Verfügung (Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr österreichweit zum Ortstarif).

Möchten Sie erstmals Ihre Arbeitnehmerveranlagung einreichen, dann können Sie eine Online Erstanmeldung zu finanzonline.at durchführen. Die Zugangskennungen werden eingeschrieben mittels RSa- Brief zugesandt. Wenn Sie bereits über eine Handysignatur verfügen, ist die Anmeldung noch einfacher.

Sollten Sie dennoch Schriftstücke abgeben wollen, steht Ihnen der Postkasten des Finanzamtes zur Verfügung. Gerne senden wir Ihnen auch diverse Formulare, Broschüren und Ratgeber zu. Diese können unter bmf.gv.at/online-bestellung bestellt werden. In Ausnahmefällen können Bürgerinnen und Bürger unter 050 233 233 vorab einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren. Diese Nummer steht zudem für telefonische Auskünfte bereit. Bitte bedenken Sie aber im Interesse der Gesundheit und Sicherheit aller gilt als oberstes Ziel, persönliche Kontakte zu reduzieren. Daher ist ein persönlicher Besuch – vor allem wenn es um die Arbeitnehmerveranlagung geht, für die man ohnehin fünf Jahre Zeit hat – nicht notwendig.

– M. PUCHNER (QUELLE: BMF, ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG)

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