Mit der Öffnung der Bibliotheken am Freitag treffen Empfehlungen und Vorgaben von Bund und Ländern teils aufeinander. Der österreichische Büchereiverband gab einen Leitfaden zur sicheren Öffnung aus.
Ab Freitag, dem 15. Mai 2020, ist es Büchereien und Bibliotheken wieder möglich, zu öffnen. Nach langem Stillstand auf Grund der Covid-19-Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sind nun auch die Buchliebhaber am Zug der stufenweisen Öffnung. Um bei dieser Öffnung die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als auch der Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten, gibt der Büchereiverband Österreichs einige Empfehlungen zum richtigen Umgang.
Nicht trödeln beim Bücher schauen
Der Bund gibt betimmte Abstands- und Hygienemaßnahmen vor, die Büchereien einhalten müssen bei der Öffnung. So muss jedem Kunden zehn Quadratmeter Platz zufallen, zwischen den einzelnen Personen muss wie gewohnt ein Meter Sicherheitsabstand eingehalten werden. Alle Personen in der Bücherei müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Außerdem dürfen bis voraussichtlich 30. Juni 2020 die Lesesäle der Büchereien nicht öffnen, um Menschenansammlungen zu verhindern. Auch Kaffeeecken und weitere Angebote von Büchereien, die zum verweilen einladen, dürfen nicht öffnen. Stöbern ist also erlaubt, lesen und lernen muss man nach wie vor zu Hause!
Schulbibliotheken im Graubereich
Befindet sich im Schulgebäude eine Bibliothek, darf diese nur auch außerhalb der Schulöffnungszeiten für alle geöffnet haben, wenn sie einen separaten Eingang hat. Wenn ein gemeinsamer Eingang benutzt wird, ist die Situation schwierig- detaillierte Regelungen für solche Fälle gibt es bis dato keine. Es treffen hier Empfehlungen und Vorgaben von Bund, Ländern und Gemeinden aufeinander. Das Hygienehandbuch des Bildungsministeriums sieht vor, dass schulfremde Personen die Schule nur nach vorheriger Terminabsprache betreten. Die Bildungsdirektionen mancher Länder haben daher von der Bibliotheksnutzung durch die Öffentlichkeit abgeraten.
Risikogruppen sollen nicht in den Kundenbereich
Viele Schul- und Büchereierhalter fragen sich, ob ihre Bibliothekarinnen und Bibliothekare, die in die Risikogruppe fallen, arbeiten dürfen. Es wird empfohlen, Mitarbeitern, die während der Coronakrise besonders vulnerabel sind, soweit als möglich ins Home-Office zu schicken bzw. freizustellen. Jedenfalls muss das passieren, wenn der Mitarbeiter in der Risikogruppe ein ärztliches „Covid 19-Risikoattest“ vorweist.
– E. AYAZ