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Ertragsanteile

12.06.2020

Juni Vorschüsse 22 Prozent im Minus

Zwar geringer als noch bei den Juni-Vorschüssen aber weiterhin dramatisch setzt sich der Einbruch der Vorschüsse auch im Juli mit -22 Prozent fort.

Gemäß dem Regelwerk des Finanzausgleichs bilden die im Mai vom Bund vereinnahmten gemeinschaftlichen Bundesabgaben die Grundlage für die Juli-Vorschüsse auf die Gemeindeertragsanteile. Im Monatsvergleich mit Mai 2019 hielten die schlechten Ergebnisse der Einkommensteuer und der Kapitalertragsteuer auf Dividenden an. Wesentliche Verschlechterungen stellten sich mit -41% bei der Körperschaftsteuer und -8% bei der Lohnsteuer ein. Das Minus der Juli-Vorschüsse wäre noch höher gewesen, hätte sich das Mai-Aufkommen der Umsatzsteuer (-20%), im Vergleich zum April-Aufkommen (-31%) nicht etwas verbessert. Insgesamt führen die Einnahmen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben vom Mai nun zu einem bundesweiten Minus der Juli-2020 Vorschüsse gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres von gut 22 Prozent.

Wie bereits berichtet, fielen 2020 die ersten vier Vorschuss-Monate (Jänner bis April) aufgrund des 2-Monats-Gap bei den Vorschüssen noch sehr gut aus, der Überhang betrug bis dahin noch knapp 7% oder gut 255 Millionen Euro. Dem stehen nun die Mai- bis Juli-Vorschüsse 2020 gegenüber, die ein Minus von fast 550 Millionen Euro bei den Gemeindeertragsanteilen brachten. Insgesamt liegen die heurigen Vorschüsse (Jänner bis Juli 2020) inkl. Wien somit mittlerweile rund 4,6% oder fast 300 Millionen Euro im Minus. Es ist zu erwarten, dass sich der Rückgang bei den monatsweisen Vorschüssen weiterhin schrittweise vermindern wird, dennoch wird es mit den aktuell -4,6% im Jahresvergleich wohl nicht bleiben, da frühestens im November/Dezember wieder positive Ergebnisse bei den Vorschüssen zu erwarten sind – nämlich dann, wenn hoffentlich weitgehend die von Bundesseite gestundeten Abgaben vereinnahmt werden können.

Länderweises Minus zwischen 21,2 und 24,5 Prozent

Durch die monats- und bundesländerweise jeweils unterschiedliche Entwicklung des Aufkommens an Grunderwerbsteuer (den Juli-Vorschüssen liegen die Steuereinnahmen vom Mai aus Erwerbsvorgängen vom März 2020 zugrunde) zeigen auch die aktuellen Juli-Vorschüsse gewisse Abweichungen vom österreichweiten Minus sowohl nach oben als auch nach unten. Da das Vorarlberger Aufkommen an Grunderwerbsteuer gegenüber dem Peak im Mai 2019 um fast ein Drittel nachgab, verzeichnen diesmal die Vorarlberger Gemeinden mit -24,5 Prozent das höchste landesweise Minus bei den Juli-Vorschüssen auf die Gemeindeertragsanteile. Demgegenüber erfolgte bei der Grunderwerbsteuer (die erstmals seit Jahren nachgab – minus 6,3% österreichweit) in Salzburg noch ein 0,1%iger Zuwachs, wodurch der Rückgang der aktuellen Juli-Vorschüsse auf die Ertragsanteile der Salzburger Gemeinden mit -21,2 Prozent am wenigsten stark ausfällt.

Banken und Gemeindebund vereinbaren Absicherung der Bargeldversorgung

Das Thema Bargeldversorgung bzw. Bankomatstandorte beschäftigt den Gemeindebund, die Bankenszene und die innenpolitische Debatte seit Jahren. Nun konnte in einem ersten Schritt zwischen der WKÖ-Bundessparte Bank und Versicherung und dem Gemeindebund eine Übereinstimmung erzielt werden, dass die bestehenden Bankomaten auf einen Zeitraum von fünf Jahren abgesichert werden.
„In einem nächsten Schritt wollen wir auch noch mit der Oesterreichischen Nationalbank eine Vereinbarung über unterversorgte Gebiete im ländlichen Raum abschließen“, erläutert Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl.
Auch die Gespräche dazu laufen bereits seit einigen Monaten erfolgversprechend. Das Bankomaten-Moratorium unterzeichneten Pressl und der Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich, Willi Cernko. Pressl dankt den Bankenvertretern, aber auch Nationalbank-Gouverneur Holzmann: „Sein Angebot, auch als Nationalbank selbst in unterversorgten Gebieten aktiv zu werden, hat Bewegung in die Sache gebracht. Ich bin zuversichtlich, dass wir nach der Standortgarantie seitens der Banken nun auch eine Unterstützung für betroffene ländliche Regionen schaffen werden.“

Das Übereinkommen mit den Banken sieht Folgendes vor:

  • Absicherung bestehender Geldausgabeautomaten: Im unterzeichneten Moratorium verpflichten sich die heimischen Banken, ihre bestehenden Geldausgabeautomaten an den bisherigen Standorten zu erhalten. Allfällige Änderungen erfolgen grundsätzlich nur im Einvernehmen mit der jeweiligen Gemeinde.
  • Neue Geldausgabeautomaten auf Gemeindeinitiative: Wenn sich aus Sicht der Gemeinden Bedarf an neuen Geräten ergibt, wird dieser gemeinsam analysiert und den Gemeinden von den Banken über Payment Service Austria (PSA) ein besonders günstiges Angebot für die Errichtung eines zusätzlichen Bankomaten gemacht.
Die Vereinbarung gilt zunächst bis Ende 2029 und soll ein Jahr vor Ablauf gemeinsam evaluiert werden. Der Schulterschluss zwischen Gemeindebund und der WKÖ-Bundessparte Bank und Versicherung soll sicherstellen, dass der Zugang zu Bargeld für alle Bürgerinnen und Bürger auch in Zeiten des Wandels gewährleistet bleibt. „Damit haben die Menschen in unserem Land weiterhin die Wahlfreiheit, wie sie bezahlen: Ob bar, digital oder mit Karte – jede und jeder entscheidet selbst, wie sie oder er bezahlen möchte“, hält Michael Höllerer als Co-Verhandler seitens der Bundessparte Bank und Versicherung fest. Im internationalen Vergleich verfüge Österreich über eine sehr gute Bargeldinfrastruktur, heißt es seitens der Wirtschaftskammer: Mit derzeit rund 8.600 Bankomaten liege das Land im europäischen Spitzenfeld. Zuletzt konnte die Zahl der Bankomaten von 8.037 im Jahr 2010 gesteigert werden. Dazu kommen rund 5.500 so genannte Cashback-Stellen im heimischen Handel, an denen man beim Einkaufen auch Bargeld abheben kann.

– REDAKTION (Quelle: Oenb, WKO, Gemeindebund)

 
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