Die Coronakrise hat auch die Arbeit in den Gemeinden auf den Kopf gestellt: Von Gemeinderatssitzungen bis hin zu Bauverhandlungen konnten viele kommunale Tätigkeiten nicht ihren üblichen Gang nehmen. Gemeindebund-Generalsekretär Dr. Walter Leiss erzählt in einem Interview, was es braucht, um Gemeindeordnungen krisentauglich zu machen.
Die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie waren mehr oder weniger in allen gesellschaftlichen Bereichen zu spüren, in den Kommunen haben sie vor allem eines aufgezeigt: In der Krise ist die Handlungsfähigkeit der Gemeinde begrenzt. Bürgermeister, Sachverwalter, Gemeinderäte und Amtsleiter sahen sich durch rechtliche Vorgaben in ihrer Arbeit stark eingeschränkt. Da stellt sich die Frage, ob Gemeindeordnungen überhaupt für Krisensituationen ausgelegt sind.
In einem Interview erläutert Dr. Walter Leiss, Generalsekretär des Österreichischen Gemeindebundes und Experte für Kommunalrecht, welche rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig wären, damit Gemeinden auch in der Krise handlungsfähig bleiben.
– REDAKTION
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