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Bundesländer

28.09.2020

Schutzschirm für Veranstaltungsbranche

Die Regierung hat am Freitag einen Schutzschirm in der Höhe von 300 Millionen Euro für die Coronavirus-bedingt schwer angeschlagene Veranstaltungsbranche präsentiert. „Der Schutzschirm ist in erster Linie als Versicherung für Veranstalter gedacht, die einerseits das Risiko minimieren, aber auch Planungssicherheit und Anreiz geben sollen“, sagt Bundesministerin Elisabeth Köstinger. Die Ministerin präsentierte die Unterstützung für die Event-Branche zusammen mit Vizekanzler Werner Kogler, Finanzminister Gernot Blümel und Staatssekretärin Andrea Mayer im Anschluss an ein Austauschgespräch mit Vereinen und Einsatzorganisationen im Rahmen einer Pressekonferenz.

Maßnahme für Kongresse, Messen, Konzerte, Kultur, Theater und Kabarett

Die Maßnahme betrifft ein breites Spektrum in der Veranstaltungsbranche: Der Schutzschirm gilt für internationale Kongresse, Messen oder Konzerte genauso wie für Kultur- oder Theaterveranstaltungen,  Kabarettaufführungen. „Der Kultur- und Veranstaltungsbereich ist besonders stark betroffen. Ich bin froh, dass wir mit dieser Maßnahme ein starkes Zeichen in Richtung Zukunft setzen und das Aufsperren wieder in den Fokus bringen“, sagt Staatssekretärin Andrea Mayer.

Im Idealfall koste die Maßnahme den Steuerzahler nur wenig oder gar nichts. Sollten Veranstaltungen im nächsten Jahr wieder gut möglich sein, würden die 300 Mio. Euro nicht gebraucht werden.

Der Schutzschirm, der Planungssicherheit im Vorhinein biete, solle den Fixkostenzuschuss ergänzen, der eine Hilfe im Nachhinein sei, sagte Blümel. Für den Fixkostenzuschuss I seien bisher mehr als 28.000 Anträge eingelangt, zwei Drittel davon bereits genehmigt. Es brauche aber auch den Fixkostenzuschuss II, bekräftigte er.

Gesetzesantrag muss noch vom Nationalrat beschlossen werden

Der Gesetzesantrag für den Veranstaltungsschutzschirm wurde dem Parlament diese Woche übermittelt. Die Details für die Richtlinie werden noch erarbeitet. Er muss noch vom Nationalrat beschlossen und der EU-Kommission genehmigt werden. „Mit November soll das Gesetz dann in Kraft treten“, sagt Elisabeth Köstinger. Gelten wird das Gesetz nur für Veranstaltungen, die gemäß den geltenden CoV-Bestimmungen geplant wurden. Konkret können jene Ausgaben ersetzt werden, die nicht mehr stornierbar sind, wenn eine Veranstaltung Corona-bedingt abgesagt werden muss. Die Abwicklung der Anträge übernimmt die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT).

-S.PEISCHL (Redaktion, ORF, APA)

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