Sie war Gegenstand zahlreicher Debatten, wurde einerseits hoch gelobt und andererseits heftig kritisiert, doch nun ist sie fix: Die oberösterreichische Raumordnungsgesetz-Novelle 2020 wurde am 12. November 2020 im OÖ Landtag beschlossen.
Verdichtung nach innen
Inhaltlich steht die Novelle der oberösterreichischen Raumordnung unter dem Motto Flächenschutz. Zu den zentralen Maßnahmen in diese Richtung gehört die Verdichtung von Geschäftsbauten. Diese gestaltet sich in der Praxis so, dass neue Geschäfte ab einer Fläche von 300 Quadratmetern in Zukunft nicht mehr eingeschossig gebaut werden dürfen. Dabei wird auch an eine Mischnutzung der oberen Stockwerke gedacht, etwa für Büros oder Wohnungen. Auch die Parkplätze sollen entweder ins Unter- ober Obergeschoss verlegt werden. Laut Novelle darf nur mehr die Hälfte der bisher erlaubten Parkplätze um solche Bauten ebenerdig sein. Damit sollen frühere Stellflächen für andere Zwecke genutzt werden können. Auch die oberösterreichische Raumordnungsstrategie #upperREGION2030 – die Empfehlungen abgibt – steht unter diesem Zeichen.
Mehr Handlungsspielraum bei Baulandsicherung für Gemeinden
Doch was ändert sich nun konkret für die Gemeinden? „Das große Ziel ist die Belebung der Ortskerne, statt Flächen außerhalb zu verbauen“, erklärt Hans Hingsamer, Präsident des Oberösterreichischen Gemeindebundes. In der Praxis bedeutet das auch mehr Möglichkeiten der Baulandmobilisierung: „Gemeinden können bei unbebautem Bauland höhere Erhaltungsbeiträge für Wasser und Kanal verlangen.“ Im Detail werden fortan statt 24 Cent pro Quadratmeter 48 Cent für die Abwasserentsorgung verrechnet und der Beitrag für die Wasserversorgung wird von elf auf 22 Cent erhöht.
Dadurch sollen Eigentümer dazu bewegt werden, nicht mehr länger mit dem Bau zu warten, anstatt Bauland zu „horten“. Außerdem, so Hingsamer, bekommen Kommunen mehr Freiraum, die sogenannte Baulandsicherung zu gestalten:
Ein Grundeigentümer möchte beispielsweise Grünland in Bauland umwidmen. Die Gemeinde genehmigt die Umwidmung, aber mit der Voraussetzung, dass dort binnen fünf Jahren gebaut werden muss. Passiert dies nicht, kann wieder rückgewidmet werden. Es kann aber auch vereinbart werden, dass die Gemeinde Teile der umgewidmeten Grundstücke erwirbt, um mehr Baugrundstücke zur Verfügung zu stellen.
Sonderregelung für sozialen Wohnbau
Eine große Neuerung sind die Maßnahmen für den sozialen Wohnbau. So können Wohngebiete künftig speziell für den sozialen Wohnbau gewidmet werden. Gebaut werden dürfen dort nur noch Wohnungen, die gefördert sind.
„Es ist kein großes Paket, aber ein Fortschritt zu bisher.“
Der Oberösterreichische Gemeindebund sieht die Raumordnungsnovelle grundsätzlich positiv. „Es ist kein großes Paket, aber es ist ein Fortschritt zu bisher“, so der OÖ-Gemeindebund-Präsident Hinsamer.
-E. SCHUBERT