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16.11.2020

Neue Corona-Hilfen für die Wirtschaft

Die Bundesregierung hat mit dem Beschluss des zweiten Lockdowns, der ab 17. November 2020 in Kraft tritt auch neue Corona-Hilfen für die Wirtschaft präsentiert.

Ein Überblick über die wichtigsten Maßnahmen:

Bereits in Abwicklung: Umsatzersatz für Gastronomie und Hotellerie:

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80% ihres Netto-Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Aktuell wurden 30.041 Anträge mit einem Gesamtvolumen von über 900 Mio. Euro eingereicht. Davon werden über 800 Mio. in den kommenden Tagen ausgezahlt bzw. wurden die ersten Beträge bereits ausbezahlt.

In Umsetzung: Umsatzersatz für Handel und körpernahe Dienstleistungen:
Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen, sowie Umsatz- und
Gewinnvoraussetzungen in den unterschiedlichen Bereichen wird es zu unterschiedlichen Ausgestaltungen kommen.

  • Körpernahe Dienstleistungen, also etwa Friseure, Masseure oder Kosmetiker werden für die Zeit der Schließung 80 Prozent des Umsatzes im Vergleich zum November 2019 ersetzt bekommen.

Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen, wie etwa Gewinnspannen, verderbliche Güter, Wiederverkauf und Nachholeffekten, wird der Handel auf Empfehlung der Verfassungsdienstes differenziert betrachtet.

Umsatzersatz im Handel: 20 – 40 – 60

  • 40 Prozent Basis mit Ab- und Aufstufung darüber und darunter
  • Jene Bereiche, mit verderblicher und stark saisonal bedingter Ware werden zu einem höheren Anteil ersetzt als jene Bereiche, wo die Waren keinen oder kaum Wertminderungen unterliegen und/oder Nachholeffekte zu erwarten sind

Beispiele:
Blumenhandel mit stark verderblicher Ware werden 60 Prozent Umsatzersatz erhalten Bereiche, in denen die Güter wertbeständig sind und auch nach 3 Wochen keine Wertminderung oder verringerte Nachfrage zu erwarten ist, werden mit dem niedrigeren Anteil von 20 Prozent ersetzt. Etwa beim Möbelhandel.

Aufgrund der damit verbundenen Komplexität müssen einige technische Anpassungen vorgenommen werden. Bis dahin wird die Beantragung für den Umsatzersatz auf FinanzOnline vorübergehend nicht möglich sein.

Fixkostenzuschuss:

Für den Fixkostenzuschuss II wurde ein Zwei-Säulen-Modell
ausgearbeitet: Noch im November wird ein Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, verfügbar sein. Darin werden Abschreibungen sowie frustrierte Aufwendungen (z.B. bei Reisebüros) berücksichtigt. Parallel dazu wird es eine Fixkosten-Verlust-Variante mit bis zu drei Millionen Euro für größere Unternehmen geben. Beide Versionen sind in Finalisierung und erste Anträge werden noch im November möglich sein. Auch eine Kombination von Umsatzersatz (für November) und Fixkosten-Zuschuss (für Monate außer November) ist für betroffene Unternehmen für unterschiedliche Zeiträume möglich.

Finanzminister Gernot Blümel zu den Corona-Hilfen:

„Die steigenden Infektionszahlen machen eine Ausweitung der Maßnahmen und eine Ausweitung jener Bereiche notwendig, die geschlossen werden müssen. Um die Menschen bestmöglich zu schützen und das Gesundheitssystem am Laufenden zu halten. Gleichzeitig geht es uns weiterhin darum, den Standort Österreich und unsere Unternehmen schützen und bestmöglich durch diese Krise bringen, Arbeitsplätze zu erhalten und Zuversicht für die Zukunft zu ermöglichen. Daher weiten wir die
Staatshilfen auf diejenigen aus, die aufgrund des erweiterten Lockdowns ihren Betrieb schließen müssen.“

– REDAKTION (Quelle: APA, ORF)

 

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Finden Sie hier eine Kriterienliste der WKO für betriebliche Einschränkungen:

Kriterienliste WKO Betriebliche Beschränkungen

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