Mit Jahresende kommt für Gemeinden die Zeit zur Erstellung des Voranschlags für das Jahr 2021. Wer noch keine Mittel aus dem Kommunalen Investitionspaket 2020 beantragt hat, sollte das tun – und zwar spätestens bis 31. Dezember 2021.
Die Zuschüsse des KIP sollten also im Voranschlag für das nächste Jahr berücksichtigt werden. Auch zu beachten: Durch die Möglichkeit von Mehrfachförderungen mit dem KIP, können manche Projekte bis zu 100 Prozent gedeckt werden.
Tipp: Die RFG-Schriftenreihe
Eine gute Darstellung über die Voranschlagserstellung bietet die RFG-Schriftenreihe, die auf der Gemeindebund-Homepage abrufbar ist. Die drei RFG-Bände aus dem Jahr 2019 befassen sich detailliert mit der VRV 2015. Die Publikationen sind kostenlos downloadbar.
Überblick über komplexe Sachverhalte
Sehen Sie außerdem den Expertentalk zum Thema VRV auf Kommunalnet, in dem zwei kommunale Praktiker die Fragen der Kommunalnet-User beantworten.
Investitionsgesetz als Konjunkturmotor
Mit dem KIG 2020 wurde heuer das bisher größte Hilfspaket für Städte und Gemeinden beschlossen. Diese Gemeindemilliarde setzt einen wichtigen Investitionsanreiz für die Gemeinden als Konjunkturlokomotiven in den Regionen, und bietet durch die Förderfähigkeit von Instandhaltungsmaßnahmen auch die Möglichkeit, die Haushalte der Gemeinden zu entlasten.
Tipps zur Antragstellung finden Sie ebenfalls auf Kommunalnet.
-E.AYAZ