Die Ereignisse rund um die Commerzialbank Mattersburg haben einige Gemeinden um ihre Ersparnisse und ihre Liquidität gebracht. Gemeinden sind nämlich nicht von der österreichischen Einlagensicherung umfasst, weswegen im Falle einer Bankenpleite sämtliche Mittel einer Gemeinde bei der betroffenen Bank für die Gemeinde verloren gehen (mit Ausnahme des Anteils am nach der Insolvenz verbleibenden Restvermögen der Bank).
Fehlende Einlagensicherung für Gemeinden
Die Einlagensicherung der österreichischen Banken ist im ESAEG, dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz geregelt. Das ESAEG nimmt von der Einlagensicherung Einlagen von staatlichen Stellen, insbesondere Einlagen von Staaten, regionalen und örtlichen Gebietskörperschaften sowie Zentralverwaltungen aus. Daher sind Guthaben von Gemeinden nicht von der Einlagensicherung gedeckt und im Falle einer Bankenpleite sofort nicht mehr verfügbar.
Liquidität sichern
Um diesem unvorstellbaren Worst-Case-Szenario – von einem Tag auf den anderen über keinerlei Mittel außer jenen in der Handkassa zu verfügen – zu entkommen, empfiehlt es sich, die benötigte Liquidität aufzuteilen: auf Konten bei mehreren verschiedenen Instituten und einen vertretbaren/zu annehmbaren Konditionen versicherbaren Betrag in bar. Bargelder in Banksafes zu lagern ist hier neben anderen Gründen schon alleine deswegen nicht empfehlenswert, da auch Banksafes in der ersten Zeit einer Bankenpleite nicht zugänglich sind.
Die Liquidität auf verschiedene Banken aufzuteilen, klingt mühsam, kann jedoch vereinfacht werden: Hier kann man sich mehrerer Methoden bedienen:
- Ein Hauptkonto mit weiteren Konten bei anderen Instituten, auf denen Liquiditätsreserven deponiert werden, die gegebenenfalls das Hauptkonto speisen
- Verschiedene Konten je nach Verwendungszweck, z.B. Kommunalsteuer, Grundsteuer etc.
Rücklagen, Kapitalreserven
Ihre Gemeinde verfügt über Rücklagen und anderes Kapital, das über einen längeren Zeitraum nicht benötigt wird? Gerade in Zinsniedrigzeiten wie diesen besteht die Tendenz dazu, mehr Guthaben als notwendig auf Girokonten zu belassen. Dies ist durch eine aktive, effiziente Liquiditätsplanung vermeidbar.
Die Mittel könnten von der Gemeinde unter Risikostreuung kreativ verwendet, das heißt, veranlagt werden, etwa für rückzahlbare Förderungen an Bürger mit einer für die Gemeinde optimalen Laufzeit und hätten so einen Win-Win-Effekt.
Abgesehen davon gibt es eine Reihe von Veranlagungsmöglichkeiten, die von der Bankenpleite nicht betroffen sind: So sind Investitionen in Wertpapiere, Fonds, Anleihen etc. unabhängig von der Bank, bei der das Wertpapierdepot geführt wird. Wenn also eine Gemeinde ihr Wertpapierdepot bei der Bank A hat und diese insolvent wird, bestehen die Werte am Wertpapierdepot der Gemeinde weiterhin. Selbiges gilt für Versicherungen. Hier besteht allerdings das Risiko, dass die Wertpapiere wertlos werden oder die Versicherung insolvent wird.
Fazit: Rücklagensicherung gut planen
Es zeigt sich, dass es eine große Vielfalt an Möglichkeiten zur Verwahrung der liquiden Mittel, der Rücklagen und Kapitalreserven gibt. Viele davon sind von einer Bankenpleite nicht betroffen, können jedoch anderweitig untergehen. Daher empfiehlt es sich, Liquidität aktiv zu planen und Veranlagungen möglichst breit zu streuen.
-Mag. R. REITER