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07.12.2020

Ab 7. Dezember wieder öffentliche Gottesdienste!

Ab Montag, 7. Dezember, sind öffentliche Gottesdienste unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich. Darauf haben sich die Kirchen und Religionsgesellschaften am Donnerstag in einer neuen Vereinbarung mit dem Kultusministerium geeinigt. Im Wesentlichen gelten damit wieder jene Regeln, die bereits vor dem Lockdown ab 3. November praktiziert wurden. Demnach ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern bei Gottesdiensten einzuhalten, bei dem wie bisher ein Mund-Nasenschutz zu tragen ist.

An Regelungen für Gottesdienste zu Weihnachten wird noch gearbeitet

Am Donnerstagvormittag hatten die katholischen Bischöfe im Rahmen einer Videokonferenz die Eckpunkte der Vereinbarung beraten. Das bestätigte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, im Interview mit Kathpress. „Auf Grundlage der Vereinbarung erarbeitet die Bischofskonferenz jetzt eine Rahmenordnung, die die Details für die Feier von Gottesdiensten im Bereich der Katholischen Kirche ab 7. Dezember festlegt. Darüber hinaus wird an den Regeln für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten zu Weihnachten tagsüber und auch in der Nacht noch gearbeitet“, erklärte Schipka.

Kultusministerin Susanne Raab dankte allen Kirchen und Religionsgemeinschaften „für das Durchhalten während des Lockdowns. Es ist sehr wichtig, dass die Religionsausübung nun wieder in Form von öffentlichen Gottesdiensten möglich sein wird, weil sie den Gläubigen in dieser herausfordernden Zeit sehr viel Halt gibt“, betonte Raab in einer Aussendung und hielt fest: „Mit dieser Vereinbarung und den strengen Maßnahmen werden die Kirchen und Religionsgemeinschaften weiterhin sicherstellen, dass sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet.“

Keine Gemeinde- und Chorgesänge

So wie alle anderen staatlichen Regelungen für die erleichterte Phase des Lockdowns tritt auch die Vereinbarung zu den Gottesdiensten mit 7. Dezember, 0 Uhr, in Kraft. Demnach darf der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, unterschritten werden, „wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert – hierbei ist ebenfalls ein Mund-Nasenschutz zu tragen“.

Die Vereinbarung enthält zwei Schutzmaßnahmen, die auch schon ab 3. November gegolten haben: So werden Gemeinde- und Chorgesänge bis auf Weiteres ausgesetzt. „Aufschiebbare religiöse Feiern werden auch aufgeschoben“, heißt es weiter und als Beispiel werden dafür Trauungen genannt. Wie bisher muss bei Gottesdiensten Desinfektionsmittel ausreichend zur Verfügung gestellt werden.

„Darüber hinaus werden die Kirchen und Religionsgesellschaften weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus setzen“, legt die Vereinbarung fest. Als Beispiele werden der Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank genannt. Für das persönliche Gebet sind Kirchen weiterhin geöffnet, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.

– Redaktion( Quelle: APA, kathpress )

 

DOWNLOADS

Hier finden Sie die Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste:

Rahmenordnung_der_ÖBK_zur_Feier_öffentlicher_Gottesdienste_03122020 bis 6. Jänner

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