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Ertragsanteile

Finanzen

16.12.2020

Vorschüsse auch im Jänner zweistellig im Minus

Trotz leichtem Plus bei der Umsatzsteuer sorgen die Lohn- und Einkommensteuern für -11 Prozent bei den Jänner-Vorschüssen

Die Grundlage für die Jänner-Vorschüsse auf die Gemeindeertragsanteile stellen die im November vereinnahmten gemeinschaftlichen Bundesabgaben dar. Obwohl die Umsatzsteuer mit +1,8% über dem Vergleichsmonat (November 2019) lagt, sorgten vor allem die Lohnsteuer (-14,9%), die veranlagte Einkommensteuer (-19,5%) und die Körperschaftsteuer (-29,2%) dafür, dass das November-Aufkommen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben und damit auch die Vorschüsse der Gemeinden ohne Wien mit -10,9% sehr schlecht ausfielen. Das bundesländerweise Minus der Vorschüsse beträgt (je nachdem wie die Entwicklung der monatsweise sehr unterschiedlichen Grunderwerbsteuer ausgefallen ist) zwischen -9,2% in Salzburg und -12,6% in Vorarlberg.

Einbruch setzt sich 2021 fort

Nach dem bereits historisch schlechten Ergebnis 2020 (-8,5% gegenüber 2019) werden die kassenmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden ohne Wien 2021 gemäß der aktuellen BMF-Prognose um weitere 3,2% fallen. Hauptgrund dafür ist die Steuerreform (Konjunkturstärkungsgesetz, COVID-19-Steuermaßnahmengesetz etc.), die 2021 voll wirksam werden wird. Ob diese -3,2 Prozent halten werden wird aber vor allem davon abhängen, wie sich angesichts auch weiterer drohender Beschränkungen vieler Wirtschaftszweige die konjunkturelle Lage entwickeln wird: Nach dem realen BIP-Einbruch von -7,1% im Jahr 2020 erwartet die Österreichische Nationalbank mit Stand 11.12. einen moderaten Aufholeffekt von +3,6% beim realen BIP für das Jahr 2021. Ein wesentlicher Faktor für die Ertragsanteile 2021 wird aber auch sein, wie viel von den aktuell rund 2,6 Mrd. Euro an gestundeten Steuern (ESt, LSt, KöSt, USt etc.) wieder herein kommen wird, nachdem diese Zahlungserleichterungen für die Unternehmen zuletzt um drei Monate bis 31.3.2021 verlängert wurden.

-K.GSCHWANDTNER

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