…wenn es noch klein ist. Denn im Frühling halten sich die Menschen wieder gerne im Freien auf und erfreuen sich an der sich aufs Neue entfaltenden Natur. Mit dem erwachenden Frühling beginnen jedoch auch die „Unkräuter“ zu sprießen.
Besonders wenn der Spätwinter sehr mild ist, beginnen an öffentlichen Wegen und Plätzen frühzeitig diverse unerwünschte Pflanzen aus Ritzen und Spalten zu wachsen. Vor allem an sonnenexponierten Mauerfüßen oder Gehsteigkanten kann dies erstaunlich früh passieren, weil sich Asphalt und Beton stark erwärmen und die tagsüber einwirkende Sonnenenergie speichern. Ein zeitiger Durchgang bei der Unkrautbeseitigung ist daher eine der ersten Arbeiten im öffentlichen Grünraum.
Muss die Straße ohnehin gekehrt werden, dann empfiehlt es sich für die Bordsteinkante einen Wildkrautbesen aus Flachdraht einzusetzen. Neben Splitt und Schmutz kann auf diese Weise auch dem Unkraut gleich zu Beginn der Vegetationsperiode, viel von seiner Wuchskraft genommen werden.
Erfolgt der Pflegedurchgang mit thermischen Geräten, werden gleichzeitig auch Samen, die in Ritzen oder oberflächlich im Boden schlummern, vernichtet. Das hat den Vorteil, dass unerwünschte Pflanzen erst gar nicht keimen und somit später in der Saison nicht mehr bekämpft werden müssen.
Weitere Informationen zum Thema ökologische Unkrautregulierung auf öffentlichen Wegen und Plätzen haben wir für Sie in einem Infoblatt zusammengefasst, welches Sie unter
www.naturimgarten.at/infoblatt-unkrautregulierung
downloaden können.
Für Gemeinden gibt es außerdem ein umfassendes Beratungsangebot von „Natur im Garten“ zum öffentlichen Grünraum wie z.B. eine kostenlose Pflegeberatung zum Unkrautmanagement. Diese Beratungen können Sie bei unserer Grünraumservicestelle am „Natur im Garten“ – Telefon (02742-74333) buchen. Einen Überblick über unser Gemeindeangebot, wie Gestaltungsberatungen oder Weiterbildungen, können Sie auf unserer Homepage unter https://www.naturimgarten.at/unser-angebot/gemeinden.html nachlesen.
– I.WEIPPL (Quelle: Natur im Garten, entgeltliche Einschaltung des Landes Niederösterreich)