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Recht

26.03.2021

„Verbrauchte Böden“ sind nicht immer verlorene Böden

Das Thema „Bodenverbrauch“ beschäftigt die breite Öffentlichkeit nun schon seit Längerem. Aktuell lässt der WWF-Bodenreport 2021 die Wogen hochgehen, es geistern medial verschiedene Zahlen und Größenverhältnisse umher, die den unvorstellbaren „Flächenfraß“ greifbar machen sollen.

Schockierende Zahlen, aber wenig Differenzierung

Überwiegend ist die Rede von 13 Hektar pro Tag, die verloren gehen (wohin diese Flächen verschwinden, wird jedoch nicht thematisiert). „Wussten Sie, dass alle zehn Jahre die Fläche Wiens neu verbaut wird?“ – Nicht ganz klar ist, ob es dabei um die Gesamtfläche der Bundeshauptstadt geht oder nur um die bebaute bzw. versiegelte Fläche, ob die Wasserflächen, Wald und Naherholungsgebiete miteinbezogen werden. Besonders schockierend: „Jeden einzelnen Tag werden über ein Dutzend Fußballfelder versiegelt“ (der Todesstoß für den österreichischen Rasenfußball!).

Die Politik hat das Problem erkannt und wünscht sich, dass bis 2030 nur noch 2,5 Hektar Boden pro Tag (etwas mehr als drei Fußballfelder oder 1/16.000 der Fläche Wiens) versiegelt oder verbraucht oder verbaut werden.

Was versteht man eigentlich unter „Bodenverbrauch“?

In der Fachwelt hat man sich weitestgehend darauf geeinigt, unter Bodenverbrauch den Wegfall von landwirtschaftlichen Primärflächen zu verstehen. Es werden in Österreich keine 13 Hektar pro Tag „versiegelt“ und es entsteht auch nicht alle zehn Jahre eine versteckte Metropole mit knapp zwei Millionen Einwohnern.

Auch Gartenflächen, Parks, Grün- und Freiräume werden in den „Flächenfraß“ eingerechnet. Demnach zählen auch Natur- oder Stadtparks als eine „verbrauchte“ Fläche. ©ZVG

Festzustellen ist: Auch Gartenflächen, Parks, Grün- und Freiräume werden in den „Flächenfraß“ eingerechnet. Der Logik folgend wäre ein Naturpark wohl eine „verbrauchte“ Fläche. Werden landwirtschaftliche Flächen renaturiert und Feuchtgebiete erhalten, gehen diese Böden dann „verloren“? Ohne eine einheitliche Definition wird eine sachliche Debatte über sinnvolle Zielvorgaben schwer.

Verfügbarkeit von landwirtschaftlichen Flächen wichtig für den Krisenfall

Dass es in Zeiten des Klimawandels und stetiger Hitzerekorde wichtig ist, die Flächenversiegelung einzudämmen, ist hoffentlich allen Akteuren bewusst. Urbane Betonwüsten und innerstädtische Grünflächen sind in der Diskussion allerdings statistisch nicht signifikant. (Oder doch? Der „grüne“ Wiener Stadtteil Seestadt Aspern inklusive aller Grün- und Freiflächen ist demnach als eine einzige, riesige, versiegelte Fläche zu betrachten – inklusive der propagierten 50 Prozent Freiflächen).   Es darf nicht zu einer unsachlichen Vermischung der Begrifflichkeiten kommen, sonst läuft der aktuelle Diskurs Gefahr, als reißerische Polemik abgetan zu werden, der einem sachlichen Diskurs lediglich im Weg steht.

Wenn wir vom Bodenverbrauch sprechen, geht es darum, landwirtschaftlich nutzbare Flächen für den Krisenfall zu sichern und Ernährungssicherheit zu gewährleisten. ©Andreas Hermsdorf_pixelio.de

Wenn wir vom Bodenverbrauch sprechen, geht es in erster Linie um die Verfügbarkeit von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Der Staat Österreich hat ein mehr als legitimes Interesse, im Krisenfall in der Lage zu sein, den Bedarf an Lebensmitteln durch Eigenproduktion zu decken. Dieses Ziel ist aber auch als solches zu benennen.

Bodenverbrauch ist nicht gleich Bodenverbrauch

Den „Bodenverbrauch“ auf 2,5 Hektar pro Tag zu beschränken, ist kein valides Ziel. Denn für sich genommen, sind 2,5 Hektar pro Tag einfach eine mathematische Einheit. Es braucht ein belastbares Zahlenmaterial, wie viel Fläche für die landwirtschaftliche Produktion erhalten werden muss, um das politische Ziel der Versorgungsautarkie im Krisenfall zur Verfügung zu haben. Nur so können die sich in naher Zukunft abzeichnenden Nutzungskonflikte zwischen landwirtschaftlicher Produktion und erneuerbarer Energieproduktion sinnvoll gelöst werden.

-> Sind Freiflächen-PV-Anlagen verbrauchte Flächen, wenn diese durch eine intelligente Doppelnutzung der Landwirtschaft weiter zur Verfügung stehen?
-> Ist Boden verbraucht, wenn darauf ein Gewerbegebiet entsteht, das sowohl sich selbst als auch die umliegende Region durch ein modernes Energiekonzept mit erneuerbarem Strom und Wärme versorgt?

All dies sind Fragen, die zuallererst auf strategischer Ebene geklärt gehören und in weiterer Folge in der überörtlichen Raumplanung ihre Umsetzung finden müssen. Den Gemeinden vorzuhalten, sie würden Lebensraum „zubetonieren“, wenn notwendige Infrastruktur bereitgestellt, Wohnraum zur Verfügung und Arbeitsplätze geschaffen werden, geht an der eigentlichen Thematik schlicht und ergreifend vorbei.

Gemeinden sind verpflichtet, räumliche Entwicklung voranzutreiben

Die Gemeinden besorgen ihre Aufgaben im Sinne der örtlichen Gemeinschaft. Dementsprechend sind sie auch verpflichtet, die räumliche Entwicklung im Sinne der Region voranzutreiben. Dabei agieren sie im Rahmen der übergeordneten Planungsziele und halten sich an die Regeln und Vorgaben, die ihnen Bund und Länder geben.

Im Übrigen: Da es kein sinnvolles, verbindliches, übergeordnetes Ziel gibt, ausreichend landwirtschaftliche Primärproduktionsflächen zu erhalten, ist es aus Sicht des Bodenschutzes absolut unerheblich, welche Gebietskörperschaft die Flächenwidmung vornimmt. In die durch die Bundesverfassung garantierten Kompetenzen der Gemeinde einzugreifen und die Raumordnung an übergeordnete Stellen zu übertragen, würde in diesem Sinne rein gar nichts ändern, außer dass die Interessen der örtlichen Gemeinschaft und das Institut der freien Gemeinde empfindlich geschwächt würden.

Auch hier ist es allen politisch Aktiven und Motivierten ans Herz zu legen, sich auf jene Bereiche zu konzentrieren, die auch tatsächlich dafür ge­eignet sind, mit der immer seltener werdenden Ressource (Acker-)Boden sparsam umzugehen.

-T. PÖCHACKER

Zum Autor

Tristan Pöchacker ist Jurist beim Österreichischen Gemeindebund.

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