BMLRT/Alexander Haiden

BML

06.04.2021

350 Mio. Euro für unsere Forstwirtschaft

Der Waldfonds wurde 2020 von der österreichischen Bundesregierung initiiert und umfasst 350 Millionen Euro. Ein großes Paket zur Unterstützung der österreichischen Forst- und Holzwirtschaft, wovon Waldbewirtschafterinnen und Waldbewirtschafter, die gesamte Wertschöpfungskette Forst-Holz-Papier, das Klima und die Allgemeinheit profitieren. Förderanträge für die Maßnahmen 1 bis 6 können seit 1. Februar 2021 eingebracht werden.

Der Wald schützt vor Naturgefahren, speichert CO2, filtert Wasser, ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen, bietet Erholung, versorgt uns mit dem nachhaltigen Rohstoff Holz und schafft wichtige Arbeitsplätze. Doch der Klimawandel, steigender Schädlingsbefall und die Coronakrise setzen ihn und die gesamte Branche unter Druck.

Der Waldfonds richtet sich an Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sowie sonstige Förderungswerber wie z.B. Agrargemeinschaften und Gebietskörperschaften. Die zehn Maßnahmen zielen auf die Entwicklung klimafitter Wälder, die Förderung der Biodiversität im Wald und auf eine verstärkte Verwendung des Rohstoffes Holz ab. Im Rahmen des Waldfonds wird Waldbesitzerinnen und -besitzern eine Entschädigung für den durch Borkenkäfer verursachten Wertverlust gewährt. Um weiteren Befall zu reduzieren, werden Wiederaufforstungen, Pflegemaßnahmen, die Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz sowie die mechanische Entrindung gefördert. Der Waldfonds umfasst zudem Maßnahmen zur Waldbrandprävention und Forschungsmaßnahmen zum Thema „Holzgas und Biotreibstoffe“.

In Teilen Österreichs ist die Trockenheit und daraus resultierende Massenvermehrungen des Borkenkäfers die derzeit wohl größte Herausforderung. Die Maßnahme 3 des Waldfonds Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust richtet sich an besonders betroffene, ausgewiesene Katastralgemeinden und unterstützt geschädigte Waldbewirtschafterinnen und –bewirtschafter mit der Abgeltung eines Teils des eingetretenen Wertverlusts.

Die Antragsstellung für die Fördermaßnahmen erfolgt online www.bmlrt.gv.at/forst/waldfonds

– M. PUCHNER (Quelle: BML, Entgeltliche Einschaltung)

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