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Umwelt

28.04.2021

Förderung zur Verbesserung der Gewässer

Im Februar 2021 sind die Förderungsrichtlinien zur Verbesserung der österreichischen Gewässer des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft in Kraft getreten. Bis 2027 stehen in Summe 200 Millionen Euro Förderungsmittel zur Verfügung.

Intakte Gewässer stellen für jede Region Österreichs einen Mehrwert dar. Sie sind Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen, sie bieten Naherholungsräume und sie beeinflussen das Klima; um nur ein paar positive Effekte aufzuzählen. Doch unsere Gewässer unterliegen schon seit Jahrzehnten einem hohen Nutzungsdruck. Dieser hat dazu geführt, dass Gewässerstrecken begradigt und Querbauwerke wie zum Beispiel Rampen mitten in den Fluss gebaut wurden. So wurden Lebensräume für Fische und andere Wasserorganismen zerstört und künstliche Barrieren geschaffen.

Aktiv für unser Wasser

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft hat seit 2009 eine eigene Förderungsschiene zur Verbesserung der österreichischen Gewässer. Es konnten schon zahlreiche Maßnahmen zur Wiederherstellung natürlicher Lebensräume durch Strukturierungen und Aufweitungen sowie Maßnahmen zur Vernetzung der Gewässer durch Herstellung der Durchgängigkeit und Anbindung von Zubringern und Nebengewässern finanziell unterstützt werden. Auch wenn schon viele Projekte umgesetzt wurden, ist noch viel zu tun, bis alle Gewässer in Österreich sich wieder in ihrem natürlichen Zustand befinden.

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Gewässerökologie-Investitionspaket

Seit Februar 2021 können auf Basis der überarbeiteten Förderungsrichtlinien für kommunale Förderwerber, dazu zählen Gemeinden oder Verbände, Projekte zugesagt werden. Durch eine optimale Abstimmung zwischen der Förderung der reinen Gewässerökologie mit der Finanzierung des ökologischen Hochwasserschutzes können großräumige Projekte bestmöglich geplant und umgesetzt werden.

Nutzen Sie die Möglichkeiten der neuen Förderungsrichtlinien Gewässerökologie für kommunale Förderungswerber und bekommen Sie 60 % der Investitionskosten für Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässer gefördert!

– V.BÖSEL (Quelle: BML, Entgeltliche Einschaltung)

 

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