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Recht

04.06.2021

Was Sie zur SV-Pflicht von freiwilligen Helfern in Teststraßen wissen müssen

Der Österreichische Gemeindebund hat betreffend verschiedene Fragestellungen zu den Aufwandsentschädigungen an Freiwillige in Test- und Impfstraßen (nicht hauptberuflich tätigen unterstützenden Personen) die beigefügte Information in Form von Frequently Asked Questions (FAQ) mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) abgestimmt.

Fragen und Antworten zur Sozialversicherungspflicht und eventuell nötiger rückwirkender SV-Meldungen durch die Gemeinden

Darunter u.a. folgende zentrale Punkte:

  • Die Gemeinde muss prüfen, ob die bisherigen Aufwandsentschädigungen für nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen (Freiwillige) in Test- oder Impfstraßen in einem oder mehreren Kalendermonaten EUR 1.000,48 überschritten haben und sollte unbedingt darauf achten, dass dieser monatliche SV-Freibetrag für Aufwandsentschädigungen an Freiwillige auch in Hinkunft nicht überschritten wird:
    • Kein Handlungsbedarf, wenn Freibetrag in keinem Monat und bei keinem Freiwilligen überschritten wurde.
    • Falls doch, dann ist von der Gemeinde als Betreiber einer Test- oder Impfstraße eine rückwirkende Meldung an den Sozialversicherungsträger bzw. sind fortlaufende monatliche Beitragsgrundlagenmeldungen erforderlich.
  • Diese nachträglichen und laufenden Meldungen haben über das ELDA-System zu erfolgen, das seit mehreren Jahren verpflichtend und den für die Personalverrechnung Zuständigen geläufig ist. Eine Nachmeldefrist ist bisher nicht vorgesehen, die ÖGK erwartet sich die rückwirkenden Meldungen jedoch zum frühest möglichen Zeitpunkt (wohl noch im Sommer). Dass das ELDA-System in Einzelfällen Säumniszuschläge für verspätete Meldungen generiert wird in den FAQ ebenso thematisiert wie die Möglichkeit auf ein formloses Ansuchen um Nachsicht bei der ÖGK.
  • Die Österreichische Gesundheitskasse sieht nicht hauptberufliche unterstützende Personen (Freiwillige) in Test- und Impfstraßen grundsätzlich als freie Dienstnehmer an.
    • Somit sollten diese Freiwilligen – bei der im Fall des Überschreitens des Freibetrags von EUR 1.000,48 an Aufwandsentschädigung pro Monat verpflichtenden ELDA-Meldung – von den Gemeinden auch als freie Dienstnehmer gemeldet werden.
  • In den FAQ enthalten sind auch Informationen zur steuerlichen Berücksichtigung der Aufwandsentschädigungen, die den Freiwilligen selbst obliegt (so Überzahlungen der Gemeinden über den im COVID-19-Zweckzuschussgesetz verankerten Freibeträgen erfolg(t)en.

Wie es mit den Test- und Impfstraßen mittelfristig weitergeht, wird derzeit intensiv diskutiert. Hinsichtlich der aktuellen Befristung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Freibeträge (§ 1a Z5 COVID-19-Zweckzuschussgesetz) mit 30.6.2021 hat der Österreichische Gemeindebund bereits bei der Bundesregierung deponiert, dass es bei Wegfall dieser Erleichterungen sehr schwierig werden wird, ab dem Sommer freiwillige Helfer für die Teststraßen gewinnen zu können. Weitere Fragen und Antworten finden Sie im angehängten PDF-Dokument.

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