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Europa

Förderungen

07.06.2021

Partner gesucht? Ausschreibung für Gemeindepartnerschaften jetzt online

Bruck an der Mur ist mit dem französischen Liévin verpartnert, Feldbach mit Siklos in Ungarn. Viele Städte und Gemeinden in Österreich pflegen Partnerschaften zu anderen Städten in Europa. Die EU unterstützt das mit finanziellen Mitteln mit einer Ausschreibung.

Voraussetzung für Förderungen: Europäische Werte vertreten

Gemeindepartnerschaften werden weiterhin von der EU gefördert, seit Ende Mai kennt man auch die Anforderungen dafür. Europäische Werte und Grundrechte sind vordergründig zu beachten, Gemeinden müssen die Anträge professionell vorbereiten. Enttäuschend ist, dass es 2021 wohl nur Förderungen für winterliche Treffen gibt, erst 2022 wird es wieder eine „echte“ Ausschreibung geben.

Laut Ausschreibung des Gemeindepartnerschaftsprogramms sollen die individuellen Partnerschaftsprojekte zur Stärkung europäischer Politikbereiche beitragen und müssen europäische Werte und Grundrechte respektieren. Der klare Verweis auf die Werte ist sicher der LGTB-Diskussion geschuldet, polnische Gemeinden waren bekanntlich von einer Förderung ausgeschlossen worden, nachdem sie sich als LGTB-freie Zonen deklariert hatten. Als relevante Politikbereiche gelten: Europäischer Aktionsplan für Demokratie (Beteiligung an den Wahlen zum EU-Parlament), Verständnis der europäischen Grundrechtecharta stärken, EU-Romastrategie und Auftreten gegen Rassismus und Diskriminierung, Unionsbürgerschaftsbericht. Hier ist auf Gemeindeebene also ein gewisses Maß an Kreativität gefragt.

Eine Partnerstadt oder ein Partnernetzwerk

Wie schon in der Vergangenheit, unterteilt sich die Förderung in zwei Stränge: Punktuelle Gemeindepartnerschaften und längerfristig angelegte Gemeindenetzwerke.

1) Gemeindepartnerschaften: Die Förderung richtet sich an Gemeinden, die sich punktuell austauschen und treffen wollen, dabei aber auch die Programmprioritäten im Auge behalten müssen. Von den Anträgen wird eine weitere „Professionalisierung“ erwartet, das Budget fällt mit 2,74 Millionen Euro wesentlich geringer aus als jenes für Netzwerke. Auch wenn das Kennenlernen anderer Kulturen und Sprachen sowie der Austausch über kommunale best-practices weiterhin im Vordergrund stehen, sind die Programmziele überwiegend europäisch. Anträge werden wohl nur dann erfolgreich sein, wenn eine ausreichende Auseinandersetzung mit zumindest einer der vier Prioritäten stattfindet:

  • Europäisches Erbe und kulturelle Vielfalt,
  • Europäische Integration im Geiste der Solidarität;
  • Europäische Zukunftsdebatte;
  • COVID-19 in den Gemeinden;

Eckpfeiler für Partnerschaften:

  • Mindestens zwei Gemeinden aus unterschiedlichen Staaten (EU und assoziierte Länder).
  • Mindestens 50 Teilnehmer, davon mindestens 25 Gäste aus den Partnergemeinden.
  • Laufzeit: maximal 12 Monate.
  • Förderungen bis 30.000 Euro, berechnet wird eine Pauschale auf Grundlage der eingeladenen Teilnehmer.

2) Partnerschaftsnetzwerke: Netzwerke werden im neuen Programm wesentlich wichtiger und sind finanziell mit 4,2 Millionen Euro ausgestattet. Die längere Laufzeit der Netzwerke bringt auch höhere Anforderungen. Neben dem gegenseitigen Kennenlernen und der Pflege kultureller Beziehungen sollen sich Gemeindenetzwerke ganz konkret mit Fragen der Zukunft Europas und der europäischen Demokratie auf Gemeindeebene auseinandersetzen.
Themen und Prioritäten für Netzwerke:

  • EU-Bürgerschaftsrechte;
  • Auftreten gegen Diskriminierung und Rassismus;
  • Einbeziehung von Minderheiten;
  • Europäische Grundrechtecharta;
  • COVID-19 in den Gemeinden;

Eckpfeiler für Netzwerke:

  • Mindestens fünf Gemeinden aus fünf unterschiedlichen Ländern, davon mindestens drei EU-Mitgliedsstaaten.
  • Aktivitäten müssen in mindestens zwei unterschiedlichen Ländern stattfinden.
  • Laufzeit: 12-24 Monate.
  • Keine Förderobergrenze, Förderungen werden individuell für jede geplante Aktivität anhand der Teilnehmer aus den Partnergemeinden sowie der Anzahl der beteiligten Länder berechnet.

Was wird gefördert?

Geförderte Aktivitäten umfassen in beiden Fällen Seminare, Diskussionsveranstaltungen, Webinare, best-practice-Austausch, Expertengespräche, Konferenzen u.a. Der Fokus liegt auf Wissensvermittlung sowie sprachlichem und kulturellem Austausch. Wichtig ist die Einbeziehung möglichst unterschiedlicher Gruppen (Alter, Geschlecht, Beschäftigung), dies ist bei Antragstellung, über Anwesenheitslisten und im Abschlussbericht nachzuweisen.

Antragsfristen 2021:
Für das Jahr 2021 gilt: Alle Anträge, sowohl für Gemeindepartnerschaften als auch für Netzwerke müssen bis spätestens 26. August elektronisch eingereicht werden. Die Evaluierung der Anträge findet im September und Oktober statt, erst im Dezember werden die Fördervereinbarungen unterschrieben. Nachträgliche Antragstellung für das erste Halbjahr 2021 ist nicht möglich, in begründeten Fällen kann es Förderungen für Aktivitäten nach dem 26. August geben. Ansonsten lautet die Regel: Gefördert werden Partnerschaften und Netzwerkaktivitäten, die nach Unterzeichnung der Fördervereinbarung stattfinden, womit man wohl nur von Dezember bis Frühjahr 2022 auf der sicheren Seite ist.

Antragstellung
Anträge sind ausschließlich online einzureichen. Dafür sollte nicht bis Fristende gewartet werden, denn neben dem upload von Dokumenten müssen sowohl die antragstellende Gemeinde als auch alle Partner im System registriert und mit einem sog. PIC ausgestattet sein. Der Antrag hat die geplanten Aktivitäten Tag für Tag sehr genau zu beschreiben und herauszuarbeiten, wie EU-Politikbereiche und Programmprioritäten in die Aktivitäten einfließen. Gemeinden müssen also bereits bei Antragstellung wissen, was sie mit ihren Partnern unternehmen wollen.

Die Anträge werden von einer Expertenjury bewertet, d.h. Projekte mit klarem Fokus auf die Prioritäten und einer umfassenden Einbeziehung möglichst vieler unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen haben höhere Chancen auf Förderung.

Mit Stand 31. Mai 2021 ist das Online-Antragsformular noch nicht verfügbar. Dieses dürfte in einigen Bereichen noch für Klarheit sorgen, etwa, welche Umstände für eine Förderung zwischen August und Dezember geltend gemacht werden können bzw. welcher Zeitraum im Jahr 2022 von der aktuellen Ausschreibung umfasst ist.

Gemeinden, die ihr Glück versuchen wollen, wird ein regelmäßiger Blick auf das Förderportal der EU empfohlen. Der Gemeindebund berichtet natürlich weiterhin über aktuelle Entwicklungen.

-D. FRAISS

Zur Autorin

Daniela Fraiss ist Leiterin des Brüsseler Büros des Österreichischen Gemeindebundes.

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