Die 3 Zertifikate des Grünen Passes sind neben der Corona-Schutzimpfung ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Normalität. Sie stehen für den einfachen, sicheren und überprüfbaren Nachweis, wer geimpft, getestet oder genesen ist. Alle Infos in Übersicht für Ihre Bürger finden Sie unter diesem Beitrag unter „Downloads.
Jede Person, die
- geimpft
- getestet oder
- genesen
ist, kann dies mit einem Zertifikat mit EU-konformem QR-Code nachweisen. Abrufbar unter gesundheit.gv.at
Jedes Zertifikat enthält
- einen EU-konformen QR-Code, der entweder digital oder in ausgedruckter Form in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorgezeigt werden kann
- eine hinterlegte, sichere Signatur
Geprüft wird ein Zertifikat
- durch die überprüfende Stelle (z. B. an den Grenzen, im Restaurant) mittels Web-App
- durch Scannen des EU-konformen QR-Codes, der Auskunft darüber gibt, ob das Zertifikat gültig ist oder nicht
Die 3 Zertifikate des Grünen Passes sind
- ab 1. Juli in der EU, den EWR-Staaten und der Schweiz gültig
- in der Landessprache und auf Englisch verfügbar
- kostenlos
Jedes Zertifikat
- ist am Handy oder ausgedruckt immer dabei
- ermöglicht ab 1. Juli innerhalb der EU mehr Reisefreiheit
- sichert den Schutz unserer Daten
Wie komme ich zu meinen Zertifikaten?
Ich bin geimpft.
Die Corona-Schutzimpfung mit einem von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Impfstoff ist Voraussetzung für das Impfzertifikat. Das Impfzertifikat ist unter gesundheit.gv.at mit Handysignatur oder Bürgerkarte abrufbar. Es kann über niedergelassene Ärzt:innen und Apotheken und auch über einige Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden, bei ELGA-Ombudsstellen und Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse kostenlos ausgedruckt werden.
Ich bin aktuell getestet.
Ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (z. B. in einer Teststraße, in einer Apotheke etc.) ist Voraussetzung für das Testzertifikat. Das Testzertifikat erhält man entweder über E-Mail / SMS, mit Handysignatur oder Bürgerkarte ist es auch unter gesundheit.gv.at abrufbar. Es kann auch direkt in der Teststelle, oder auch über einige Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden oder ELGA-Ombudsstellen kostenlos ausgedruckt werden.
Ich bin genesen.
Eine überstandene SARS-CoV-2 Infektion ist Voraussetzung für das Genesungszertifikat. Das Genesungszertifikatist unter gesundheit.gv.at mit Handysignatur oder Bürgerkarte abrufbar. Es können jene Personen abrufen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben und in Österreich auf Basis eines PCR-Tests im EMS (Epidemiologisches Meldesystem) erfasst wurden. Es kann auch über einige Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden oder ELGA-Ombudsstellen kostenlos ausgedruckt werden.
Weiterführende Informationen
- zusätzlich geltende Einreiseregelungen unter bmeia.gv.at
- Einreisevorschriften der EU-Mitgliedstaaten (Echtzeit) auch unter reopen.europa.eu/de
- allgemeine Informationen unter gruenerpass.gv.at
- Zertifikate und e-Impfpass unter gesundheit.gv.at
- Häufig gestellte Fragen und Antworten unter sozialministerium.at/faqcoronavirus-gruenerpass
- Servicehotline der AGES für Fragen zum Grünen Pass: 0800 555 621