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Finanzen

11.10.2021

Machen alternative Financiers Sinn?

Kommunale Projekte sind in der Regel langfristige Projekte, die auch langfristig zu finanzieren sind. Das macht gerade in der derzeitigen Tiefzinsphase Sinn. Dabei geht es um eine vernünftige Verbindung der realen Wirtschaft mit dem Geld- und Kapitalmarkt.

Zur erfolgreichen Bewerkstelligung werden auch im kommunalen Bereich Banken und Langfristinvestoren zusammenarbeiten müssen. Ein Sektordenken innerhalb von einzelnen Gruppen der Finanzindustrie sollte der Vergangenheit angehören.

Regulierung

Dazu muss man wissen, dass es in den letzten Jahrzehnten immer größere Einschränkungen für Banken gibt, die auch Auswirkungen auf die Kommunalfinanzierung haben könnten. Das wohl wichtigste Regulativ für die europäischen Banken stellen weiterhin die Vorschriften des Basler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) zur Regulierung von Banken dar. Der Ausschuss hat seit 1988 drei Eigenkapitalvereinbarungen, die kurz als Basel I bis Basel III bezeichnet werden, veröffentlicht. Ende 2017 wurden Reformen (Basel IV) veröffentlicht, die bis 2023 umzusetzen sind.

Dazu kommen auch die International Financial Reporting Standards (IFRS), die vom International Accounting Standards Board herausgegeben werden. Zu erwähnen ist hier insbesondere IFRS 9, welches bei Banken den Ansatz und die Bewertung von Finanzinstrumenten regelt.

Das zusammen kann in der Zukunft zu weiteren Beschränkungen für Banken bei Langfristfinanzierungen führen. Verstärken könnte sich diese Entwicklung durch eine Rücknahme der derzeit aktiven Geldpolitik durch die Zentralbanken. Auch aus diesem Grund rücken institutionelle Langfristinvestoren, wie z. B. Versicherungen und Pensionskassen in den Focus. Darüber hinaus existieren aktuell weiterhin sehr hohe Volumina, die eine sinnvolle und risikoadäquate Veranlagung suchen.

Die Aufsicht über die Versicherungen erfolgt auf europäischer und auf nationaler Ebene. Auf Ebene der Europäischen Union handelt es sich dabei um die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Das Pendant zu den Vorschriften zur Regulierung von Banken (Basel III) stellt Solvency II zur Regulierung von Versicherungen dar.

Risikoarten

Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Risiken, die in Banken und in Versicherungen auftreten, unterschiedlich sind. Das leitet sich bereits aus der Natur der Geschäftsmodelle ab. Bei Banken geht es z.B. um eher kurzfristigere Kreditrisiken und bei Versicherungen um langfristige versicherungstechnische Risiken. Unter dieser Annahme werden es eher die Banken sein, die Transaktionen strukturieren wollen und –wenn überhaupt– eine kurzfristige Finanzierungstangente übernehmen. Das beobachten wir bei kommunalen Großprojekten auf europäischer Ebene bereits seit einigen Jahren. Die Versicherungen oder andere Langfristinvestoren können dann die Hauptfinanzierungsrolle, nämlich die langfristige Finanzierung, übernehmen. Das setzt aber nicht nur voraus, dass beide Gruppen sämtliche Risiken und damit beide Regulatorien verstehen, sondern dass auch die Aufseher noch stärker zusammenarbeiten sollten.

FRC Handlungsoptionen

Der Finanzierungsansatz der FRC berücksichtigt solche Entwicklungen. Als FRC beschäftigen wir uns auch im klassischen Segment der Kommunalfinanzierung in Österreich mit der Möglichkeit der Einbeziehung von alternativen Investoren, wie z.B. Versicherungen.

Darüber hinaus definieren wir auch Qualitätsstandards für die Zusammenarbeit mit unseren Partnern. Diese werden unter Berücksichtigung unserer wesentlichen Stakeholder festgelegt. Dazu gehören natürlich unsere Kunden aber insbesondere auch alle Financiers sowie Partner der Städte und Gemeinden sowie deren Interessensvertretungen. Inhaltlich geht es dabei um folgende Themen.

  • Partnerschaftlicher Dialog
  • klares Bestbieterprinzip statt Billigstbieterprinzip
  • Achtung auf Transaktionskosten für unsere Kunden

Weiters evaluieren wir die Einbeziehung des Themas „Green Finance“ bei der Finanzierung von Städten und Gemeinden.

Bei uns werden Sie vollumfänglich serviciert. Wir wollen Ihnen auch in Jahren noch langfristige Refinanzierungsmöglichkeiten für Ihre kommunalen Projekte darstellen.

Kontakt:

Mag. Heinz Hofstaetter
Geschäftsführer
FRC – Finance & Risk Consult GmbH
3100 St. Pölten, Birkengasse 53
+43 664 816 34 28

Werner Lehner
Geschäftsführer
FRC – Finance & Risk Consult GmbH
7000 Eisenstadt, Bergstraße 10
+43 664 246 99 80

support@frc.at
W www.frc.at
W https://onair.frc.at

– V.BÖSEL (Quelle: FRC, Entgeltliche Einschaltung)

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