Den Strom aus der PV-Anlage des Nachbarn nutzen, die regional erzeugte erneuerbare Energie aus der Biogasanlage direkt in der Region verbrauchen: Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, Energiegemeinschaften zu gründen und sich damit aktiv an der Energiewende zu beteiligen. Um die Umsetzung so rasch voranzutreiben, wurde nun die „Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften“ ins Leben gerufen.
Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wurden wichtige Vorgaben aus dem „Clean Energy for all Europeans Package“ der Europäischen Union in Österreich umgesetzt.
Erstmals werden Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) ermöglicht, bei denen sich mindestens zwei Partner zusammenschließen, die eigenerzeugte Energie verbrauchen, speichern und verkaufen dürfen. Dies können natürliche oder juristische Personen, Gemeinden, oder kleine und mittlere Unternehmen sein. Damit steht einer dezentralen Energieversorgung nun nichts mehr im Weg.
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Mit Energiegemeinschaften können allen Menschen in Österreich die Möglichkeit nutzen Teil der Energiewende zu werden. Europaweit sind wir hier Vorreiter – wir ermöglichen es den Menschen gemeinsam Erneuerbare Energie zu nutzen, produzieren, speichern und verkaufen. Damit läuten wir einen Paradigmenwechsel in der Energieversorgung ein. Denn damit steht einer dezentralen Energieversorgung nun nichts mehr im Weg.“
Neue Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften
Die „Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften“ bündelt die Aktivitäten und das Wissen zur Förderung von Energiegemeinschaften und arbeitet eng mit den Energieagenturen und -instituten in den Bundesländern zusammen. Mit seriösen, unabhängigen und qualitätsgeprüften Informationen soll sie dazu beitragen, funktionierende Energiegemeinschaften so rasch wie möglich zu etablieren.
Die Koordinationsstelle steht in engem Austausch mit dem Klimaschutzministerium und der Regulierungsbehörde E-Control und versteht sich als Schnittstelle zu allen wesentlichen Stakeholdern wie bundesweiten Interessenvertretungen, innovativen Dienstleistern und der angewandten Forschung, sowie lokalen und regionalen Akteuren. So soll sichergestellt werden, dass die Ziele rasch und unter optimalem Einsatz von öffentlichen Mitteln erreicht werden.
Geleitet wird die Koordinationsstelle von Eva Dvorak. Sie war zuvor verantwortlich für den Bereich Erneuerbare Energien bei der Abteilung Energieplanung der Stadt Wien und in verschiedenen Beratungspositionen tätig, etwa für die Kommunalkredit Public Consulting.
Beratungsstellen in den Bundesländern
In den Bundesländern stehen für regionale Beratungen eigene Beratungsstellen zur Verfügung. Sie begleiten Energiegemeinschaften vor Ort von der Planung bis zur Umsetzung unter Berücksichtigung der landesspezifischen Rahmenbedingungen.
Förderprogramm „Energiegemeinschaften“
Mit dem Förderprogramm „Energiegemeinschaften“ wird der Aufbau erster Energiegemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften in Österreich unterstützt und dadurch die Energiewende vorangetrieben.
Ziel ist es, eine Initialzündung für eine breite Umsetzung zu setzen. Unterstützt werden daher bewusst Projekte, die als Vorbild dienen. Diese sollen andere Personen, Gemeinden, Regionen und Projektentwickler zur Nachahmung anregen. Das Programm ist dreistufig aufgebaut (Pionier-, Sondierungs- und Integrationsphase), Einreichungen für die erste Stufe (Pionierphase) sind bis 31.10.2021 (12 Uhr) möglich.
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