Diese enormen Steigerungen, die die Vorschüsse seit Juni verzeichnet haben, wird es in den nächsten 4 bis 6 Monaten aber jedenfalls nicht geben.
Die aktuellen Oktober-2021-Vorschüsse resultieren aus den Einnahmen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben vom August 2021, sie sind wie üblich bis zum 23. des Monats an die Gemeinden zu überweisen. Hier zeigten sich gegenüber den August-2020-Einnahmen wie schon in den Vormonaten eine verbesserte Konjunktur, eine weitere Entspannung am Arbeitsmarkt sowie weitere Rückzahlungen an 2020 gestundeten Steuern. So lagen etwa die Lohnsteuereinnahmen gut 9 % und die Umsatzsteuereinnahmen fast 18% über dem August 2020 sowie die veranlagte Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer mehr als 40% über dem Vergleichsmonat des Jahres 2020. Gegenüber den Vorschüssen im Oktober 2020 beträgt der Zuwachs der aktuellen Oktober-Vorschüsse österreichweit fast 25%. Durch diesen Zuwachs wurde auch das Oktober-Niveau der Vorschüsse des Vorkrisenjahres 2019 um rund 5,5% überschritten.
Garantiertes Wachstum der Gemeindeertragsanteile von 12,5 Prozent ohne Sonder-Vorschüsse erreicht
Wie unsicher Prognosen in der Corona-Pandemie sind, zeigt sich nun an den Ertragsanteilen: Noch im Jänner, als das 1,5 Mrd. Euro schwere Gemeindepaket II im Nationalrat beschlossen wurde, gingen die Experten des Finanzministeriums davon aus, dass zur Finanzierung des im Finanzausgleichsgesetz garantierten Wachstums der bundesweiten Gemeindeertragsanteile von 12,5% im Jahr 2021 gegenüber 2020 rund 1 Milliarde Euro an Sonder-Vorschüssen benötigt werden. Im ersten Halbjahr 2021 wurden dementsprechend 500 Millionen Euro davon an die Gemeinden (in Form einer Erhöhung der März- und Jun-Vorschüsse) ausbezahlt.
Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass das natürliche Wachstum der Gemeindeertragsanteile im Jahr 2021 rund 13,2% ausmachen wird, sodass zur Garantie der +12,5% aus heutiger Sicht gar keine Sonder-Vorschüsse erforderlich waren. Aufgrund dessen hat der Bund auch Anspruch darauf, diese für die Garantie nicht erforderlichen Mittel zum Jahresende zurück zu erhalten. Der Gemeindebund konnte jedoch erreichen, dass der Bund nicht die kompletten 500 Mio. EUR bis zum Jahresende über die Vorschüsse einbehält, sondern dass die Rückführung dieser Sonder-Vorschüsse auf 4-6 Monate verteilt wird, sodass keine Liquiditätsprobleme entstehen. Die Vorschüsse von November 2021 bis etwa März 2022 werden somit gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres nur gering ansteigen, bis die angesprochenen 500 Millionen Euro wieder an den Bund rückgeführt sind.
Prognose: Steigerung der Ertragsanteile 2022 im Bereich von 1 bis 2 Prozent
Gemäß den aktuellen Prognosen des Finanzministeriums im Rahmen des Bundesvoranschlags 2022 bzw. Bundesfinanzrahmengesetzes und unter Berücksichtigung der Rückführung der Sonder-Vorschüsse aus 2021 werden die Ertragsanteile der Gemeinden im Jahr 2022 um etwa ein bis zwei Prozent gegenüber dem Jahr 2021 zulegen. Dieser angesichts des aktuellen Konjunkturaufschwungs gering anmutende Zuwachs ist zum Teil durch die jüngst erfolgten und die nächstes Jahr kommenden Steuerreformen aber auch dadurch bedingt, dass das Wachstum 2021 sehr hoch war und dementsprechend die Vergleichsbasis für das 2022er Wachstum erhöhte. Mit Blick auf die Voranschläge 2022 werden die Gemeindeabteilungen in den nächsten Wochen im Detail darüber informieren.
– K. GSCHWANDTNER