Die Regierung hat am Freitagabend neue Verschärfungen der Corona-Maßnahmen beschlossen, die v.a. auf Ungeimpfte abzielen. Sobald 500 Intensiv-Betten mit Corona-Patienten belegt sind, dürfen viele Bereiche wie die Gastronomie nur mehr geimpft oder genesen („2G“-Regel) betreten werden. Ab 600 belegten Betten kommt es zu „Ausgangsbeschränkungen” für Ungeimpfte, gab die Regierung nach einer Sitzung mit den Landeshauptleuten bekannt. Vorerst gratis bleiben die Corona-Tests.
Mit den neuen Maßnahmen adaptiert die Regierung den seit Mitte September aus drei Phasen bestehenden „Stufenplan“ um zwei weitere Stufen. Abgezielt wird damit vor allem auf die Ungeimpften – ausgenommen bleibt die nicht impfbare Bevölkerung, aktuell etwa Kinder unter 12 Jahren.
Die neue Phase 4 des Planes sieht eine 2G-Regel in all jenen Bereichen vor, in denen zuvor (in Stufe 3) die 2,5G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet) zum Einsatz kommt. Sollte die Marke von 500 belegten Intensiv-Betten (25 Prozent der Intensivkapazitäten) überschritten werden, wird Ungeimpften damit der Eintritt in Bereiche wie Gastronomie und Hotellerie versagt. Das gilt dann auch bei Vorlage eines negativen Tests – egal ob Antigen oder PCR. Auch Veranstaltungen, Kultureinrichtungen, Freizeiteinrichtungen oder Sportveranstaltungen dürften davon betroffen sein. Details werden laut Gesundheitsministerium noch ausgearbeitet – und in einer Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) fixiert.
Sollte die Intensivstations-Auslastung 600 Betten übersteigen (bzw. 30 Prozent), dann kommt es zu Phase 5. Diese bringt laut Mückstein „Ausgangsbeschränkungen” für Ungeimpfte – also den bereits aus früheren Pandemie-Phasen bekannten Lockdown. Damit wäre für die „ausschließlich Getesteten“ das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs dann nur noch in wenigen Ausnahmegründen gestattet, etwa zur Grundversorgung wie etwa Einkäufe oder zum Weg in die Arbeit, so Mückstein.
Bundeskanzler Alexander Schallenberg sagte, man sehe die „Pandemie noch nicht in unserem Rückspiegel. Wir sind drauf und dran, ohne Not in eine Pandemie der Ungeimpften zu stolpern“, dies gelte es zu verhindern. Einen Lockdown für Geimpfte bzw. Genesene schloss der Kanzler aus.
„Die Beschlüsse, die wir heute gefasst haben, haben keine Auswirkung auf die Geimpften.” Es müsse allen ungeimpften Menschen klar sein, „dass große Verantwortung auf ihren Schultern lastet”, verwies er auf die Belegung der Intensivstationen, die auch Auswirkungen auf andere Patienten abseits Corona hat. „Ich werde es als Bundeskanzler nicht zulassen, dass das Gesundheitssystem überlastet wird, weil wir noch zu viele Zögerer und Zauderer haben.”
Aktuell beträgt die Auslastung der Intensivstationen mit Corona-Patienten mehr als 220 Betten – das sind rund elf Prozent der Gesamtkapazität. Als „kritisch“ gilt eine Marke von 33 Prozent, also nur knapp über dem für Phase 5 genannten Grenzwert. Mückstein betonte, man werde alles daran setzen, nicht in die Nähe dieser kritischen Marke zu kommen. „Die neuen Schritte betreffen vor allem Menschen ohne Impfschutz“, sagte auch er. „Wir werden Geschützte und Getestete unterscheiden.“ Wie auch Schallenberg appellierte er an alle, sich impfen zu lassen. „Es gibt eine Alternative zu den eben beschriebenen Stufen und Einschränkungen: die Impfung.“
Bestehen bleiben die bereits im September vorgestellten Stufen 1 bis 3. Stufe 1 (ab 200 belegten Betten) ist seit 15. September in Kraft. Diese brachte die FFP2-Pflicht in vielen Bereichen (etwa in Supermärkten und sonstigen Lebensmittelgeschäften, in Apotheken, Trafiken und in öffentlichen Verkehrsmitteln).
Stufe zwei tritt sieben Tage nach Überschreitung einer Intensivstations-Auslastung von 15 Prozent (300 Betten) in Kraft. Mückstein rechnet mit Blick auf die Prognosen damit, dass diese Marke bald erreicht wird. Für die Nachtgastronomie (und „ähnlichen Settings”) würde dies eine 2G-Regel bringen – ebenso für Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen. Außerdem sind dann die Antigentests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests”) nicht mehr als Nachweis für 3G-Bereiche gültig.
Sollte es zu einer Auslastung von 20 Prozent der Kapazitäten (400 Betten) kommen, dann tritt Stufe 3 in Kraft – und zwar anders als bisher vorgesehen nicht nach weiteren sieben Tagen, sondern sofort. In Bereichen mit 3G verliert der Antigentest dann gänzlich seine Gültigkeit. Zutritt zu Gastronomie und Co. hätten damit nur mehr Geimpfte, Genesene oder Personen mit aktuellem PCR-Test.
Hinsichtlich der oftmals diskutierten Frage der weitern Verfügbarkeit von Gratis-Corona-Tests hieß es aus dem Gesundheitsministerium am Freitagabend auf APA-Anfrage, eine laufende Evaluierung bezüglich aller Maßnahmen finde selbstverständlich weiterhin statt und künftige Anpassungen seien „jederzeit möglich“. Für „die nächste Zeit“ sei aber eine Weiterführung der kostenlosen Tests vorgesehen.
– REDAKTION(Quelle: APA)