Nach dem 14. November ist es aus für die Übergangsfrist zur 3-G-Regel am Arbeitsplatz. Bisher konnten Arbeitnehmer ohne 3-G-Nachweis auch mit FFP2-Maske zum Job erscheinen. Mit nächster Woche wird das nicht mehr möglich sein. Die Unternehmen haben darauf zu achten, dass diese Vorschrift auch eingehalten wird. Viele größere Betriebe klagen ob dem Mehraufwand – sie werden weiterhin den 3-G-Nachweis nur stichprobenartig kontrollieren können.
PCR-Tests hinken hinterher
Die Nachfrage nach PCR-Tests ist derzeit dementsprechend enorm. Viele Labors hinken mit der Auswertung hinterher. In den Bundesländern werden Klagen laut, dass es bis zu 40 Stunden dauert, um das Ergebnis seines PCR-Tests zu erhalten. Wegen dem hohen Ansturm und den langen Wartezeiten zittert der Handel: Es wird befürchtet, dass jene Mitarbeiter, welche weder geimpft noch genesen sind, wegen dem ausstehenden Testergebnis nicht zur Arbeit erscheinen können.
Tirols AK-Präsident fordert Verlängerung
Erwin Zangerl, Tirols Arbeiterkammer-Präsident, fordert eine Verlängerung der Übergangsfrist. Er will, dass Beschäftigte auch nach dem 14. November statt einem 3G-Nachweis eine FFP2-Maske tragen können. Auch Wirtschaftskammer und Handelsverband sehen die Situation kritisch.
Ampelkommission zeigt sich beunruhigt
Indes fordert die Ampelkommission dringend weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Krise. Da mit hoher Wahrscheinlichkeit ein sehr hohes Systemrisiko an den Krankenanstalten erreicht werde, stehe die medizinische Versorgung der Bevölkerung vor einer ernstzunehmenden Bedrohung.
Angeregt wird daher, Ungeimpften auch den Zugang zum nicht notwendigen Handel (also beispielsweise Kleidung, Elektronik etc.) sowie zu Museen zu untersagen.Unmittelbare Folgen hat die Ampelsitzung bereits für die Schulen in Nieder- und Oberösterreich sowie in Tirol. Bisher standen alle Länder auf Risikostufe zwei, die im Wesentlichen einen normalen Betrieb plus dreimaliges Testen pro Woche darstellt. Das ändert sich mit Stufe drei. Zusätzlich zu der Maskenanordnung sind Schulveranstaltungen wie Wandertage und Skikurse verboten, auch Unterrichtsangebote mit externen Partnern wie Vereinen dürfen nicht mehr durchgeführt werden.
– E.AYAZ, Quelle: orf.at, Redaktion