Niederösterreich

16.11.2021

NÖ Gemeinden wollen Nebenwohnsitzabgabe

Niederösterreichische Gemeindevertreter verlangen das Ende des Wahlrechts für Nebenwohnsitzer und die Einführung einer Infrastrukturabgabe für Zweitwohnsitzer. Der Auslöser ist die Parkpickerlreform in Wien, wonach ab März 2022 ein einheitliches Parkpickerl eingeführt wird.

Nebenwohnsitzer sollen nicht mehr wählen können

Das Ende des Wahlrechts für Nebenwohnsitzer und die Einführung einer Infrastrukturabgabe für Zweitwohnsitzer sind einem gemeinsamen Schreiben des niederösterreichische ÖVP-Gemeindebundes und des sozialdemokratischen NÖ Gemeindevertreterverbandes (GVV) zu entnehmen. Die Präsidenten der beiden Organisationen haben einen gemeinsamen Brief mit diesen Forderungen an die Klubobmänner von ÖVP und SPÖ geschickt, bestätigte der Gemeindebund am Montag einen „Kurier“-Bericht.

Das Schreiben an die Klubobleute Klaus Schneeberger (ÖVP) und Reinhard Hundsmüller (SPÖ) wurde von deren Parteikollegen Hannes Pressl vom Gemeindebund und Rupert Dworak vom GVV unterzeichnet. „Um noch mehr Rechtssicherheit zu schaffen und unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, regen wir an, das Wahlrecht für die Landtags- und Gemeinderatswahlen zukünftig ausschließlich an den Hauptwohnsitz zu knüpfen“, ist darin dem Bericht zufolge zu lesen.

Nutznießer verursachen Gemeinden hohe Kosten

Man habe zuletzt stark bemerkt, dass sich immer mehr Niederösterreicher in der Bundeshauptstadt hauptmelden, um ein Parkpickerl zu bekommen. Hannes Pressl sprach in dem Bericht von „willkürlichen Haupt- und Nebenwohnsitzmeldungen“, die die Gemeinden letztlich viel Geld kosten würden, weil es für Nebenwohnsitze über den Finanzausgleich keine Ertragsanteile vom Bund für die Kommunen gebe.

„Es entgehen den Kommunen durch nicht der Lebensrealität entsprechende Hauptwohnsitzabmeldungen enorme Summen an öffentlichen Mitteln. Dem soll aus unserer Sicht mit der generellen Einführung einer Infrastrukturabgabe für Nebenwohnsitzer (Zweitwohnsitzerabgabe) entgegengesteuert werden“, wurde in dem Brief gefordert.

-APA, orf.at

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