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17.11.2021

Haben Sie den Durchblick bei Energiegemeinschaften?

Energiegemeinschaften sind in aller Munde. Auch für Gemeinden bieten sich spannende Anwendungsmöglichkeiten zur Beteiligung. Sie haben darüber noch nicht den Durchblick? Hier erfahren Sie mehr.

Bereits zwei Teilnehmer, die über eine Erzeugungsanlage verfügen, können eine Energiegemeinschaft zu gründen. Gemeinsam wird aus Photovoltaik, Wind, Wasser oder Biomasse Strom erzeugt, geteilt, verbraucht und gespeichert. Für die Teilnahme einer Gemeinde ist es egal, ob sie selbst Energie erzeugt, z.B. mit der Photovoltaikanlage auf Gemeindegebäuden, oder ob sie „nur“ regionalen Strom konsumieren möchte. Alle Teilnehmer einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft (EEG) müssen sich im Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers befinden und im „Nahbereich“ zueinander liegen.

Was bedeutet „Nahbereich“

Für den aktuell häufigsten Fall, nämlich Strom aus erneuerbaren Energien, ist der Nahbereich durch die Netzebenen im Stromnetz bestimmt. Unterschieden werden dabei „lokale“ Energiegemeinschaften und „regionale“ Energiegemeinschaften.

  • Bei der lokalen Form liegen alle Teilnehmer auf derselben Netzebene bzw. im Einzugsbereich einer Trafostation. Die Erzeugungsanlage und die Teilnehmer der Gemeinschaft sind über das Niederspannungs-Ortsnetz dieser Trafostation verbunden. Es sind keine fremden bzw. höheren Netzebenen involviert.
  • Bei der regionalen Form sind die Teilnehmer über dasselbe Umspannwerk miteinander verbunden. Die EEG geht also über den Bereich einer Trafostation hinaus. Über regionale Mittelspannungsleitungen werden Erzeugungsanlage und Teilnehmer miteinander verbunden.

Für die Teilnehmer einer Energiegemeinschaft gilt ein reduzierter Ortsnetztarif. Die Netzentgelt-Ersparnis hängt von der Ausprägung der EEG (lokal/regional) ab.

Um herauszufinden, von welcher Trafostation oder welchem Umspannwerk Sie bzw. interessierte Teilnehmer an einer geplanten EEG versorgt werden, gibt es die Nahbereichsauskunft der Netz NÖ GmbH.

Sonderform Bürgerenergiegemeinschaften (BEG)

Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) sind eine Sonderform der Energiegemeinschaften. Dabei gelten ähnliche Regelungen wie für Erneuerbare Energiegemeinschaften.

Die wichtigsten Unterschiede zur Erneuerbaren Energiegemeinschaft sind

  • BEG dürfen nur elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen.
  • BEG sind nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt.
  • Sie können sich über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken, die Nähe zur Erzeugungsanlage ist nicht erforderlich.
  • Es gibt keinen reduzierten Ortsnetztarif.

 

Wie könnte das für Ihre Gemeinde aussehen?

Für Gemeinden, die sich in Energiegemeinschaften engagieren wollen, bietet die EVN schon im Vorfeld ein umfassendes Produkt- und Dienstleistungsspektrum, das bei Bedarf alle betroffenen Bereiche abdeckt

  • Photovoltaik-Bürgerbeteiligungsmodelle
  • Photovoltaikanlagen im Rahmen der NÖ Sonneninitiative
  • Planung und Errichtung von gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen
  • EVN Dienstleistungen und Produkte für Energiegemeinschaften

und dazu auch ergänzende Angebote wie

  • EVN Strom mit optimalen Tarifen – natürlich CO2-frei aus Österreich – und bestem Service
  • Beratung und Unterstützung rund um E-Mobilität
  • EVN Lichtservice

Sie möchten nähere Informationen zu Energiegemeinschaften und Ihre Möglichkeiten als Gemeinde bekommen? Vereinbaren Sie einfach einen Termin!

Ihr/e EVN Kundenbetreuer/in nimmt sich gerne Zeit und erläutert Ihnen alle Details zu unseren Produkten und informiert Sie auch über nützliche Zusatzleistungen und Komplettlösungen. Abgestimmt auf Ihren Bedarf erhalten Sie anschließend ein passendes Angebot.

– V.BÖSEL (Quelle: EVN, Entgeltliche Einschaltung)

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