Ertragsanteile: Durch die Rückführung der Sondervorschüsse aus dem 1. Halbjahr werden die Vorschüsse bis zum Frühling 2022 stagnieren.
Da die im ersten Halbjahr 2021 ausbezahlten 500 Mio. Euro an Sondervorschüssen des Bundes letztlich gar nicht erforderlich waren, um das gegenüber 2020 gesetzlich garantierte Ertragsanteile-Plus der Gemeinden mit Wien von 12,5 Prozent zu erreichen, hat die Rückführung dieser Mittel bereits im November begonnen. Von den monatlichen Vorschüsse wird somit seitens der Bundes der Zuwachs einbehalten, sodass gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres nur ein ganz leichtes österreichweites Plus der Gemeinde-Ertragsanteile bleibt (in einzelnen Bundesländern kann es dementsprechend auch ein leichtes Minus geben). Abhängig davon, wie stark das Steueraufkommen durch die jüngst erfolgten und möglicherweise Anfang 2022 noch erforderlichen Corona-Maßnahmen gedämpft wird, sollte die Rückführung der Sondervorschüsse aber bis April erledigt sein – und damit auch diese aktuelle Phase der stagnierenden monatlichen Vorschüsse.
In der Jahresbetrachtung legten die 2021er Vorschüsse insgesamt um 15,2% gegenüber dem Jahr 2020 zu. Die Dezember-2021-Vorschüsse der Gemeinden mit Wien lagen 0,1 Prozent über jenen aus dem Dezember 2020. Ein einzelnen Bundesländern stellte sich jedoch (v.a. durch die jeweilige Entwicklung der Grunderwerbsteuer, die dem Landestopf der Gemeinde-Ertragsanteile zugeschlagen wird) auch ein Minus gegenüber dem Dezember 2020 ein – so etwa im Burgenland mit -2,7 Prozent. Den höchsten Zuwachs der Dezember-2021-Vorschüsse verzeichneten die Tiroler Gemeinden mit +3,2 Prozent.
– K. GSCHWANDTNER