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Coronavirus

Gesundheit

17.01.2022

Impfpflicht kommt ab Anfang Februar für Personen ab 18

Die Bundesregierung hat am Sonntag den überarbeiteten Gesetzesentwurf für die geplante allgemeine Corona-Impfpflicht präsentiert. Sie tritt Anfang Februar in Kraft, wobei es eine Eingangsphase ohne Strafen bis Mitte März gibt. Gelten wird sie nun doch erst für Personen ab 18 Jahren. Ausnahmen gibt es für Schwangere und all jene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können sowie für Genesene (sechs Monate). Der Strafrahmen reicht von 600 bis 3.600 Euro.

Bundeskanzler Karl Nehammer, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein traten Sonntagmittag im Bundeskanzleramt vor die Presse und präsentierten die Details des viel diskutierten Vorhabens.

Start der Impfpflicht Anfang Februar

Am Startzeitpunkt Anfang Februar wird festgehalten werden – ungeachtet dessen, dass die technische Umsetzung der Erfassung der Ausnahmen im nationalen Impfregister erst frühestens ab April möglich sein wird. Das hat die zuständige ELGA GmbH ja bereits Anfang Jänner erklärt. „Wir werden wie vorgesehen die Impflicht beschließen“, sagte Nehammer – und betonte, dass es sich um ein sehr sensibles Thema handle. Es gehe aber um das „Gemeinwohl“, denn „wir sind keine Individuen, die losgelöst voneinander leben. Sondern wir sind eine Gemeinschaft“. Es gehe darum, die Freiheit für alle zu bewahren: „Wir haben gesehen, dass noch immer zu viele nicht geimpft sind.“

„Die Impfung schützt, sie schützt uns und sie schützt auch unsere Mitmenschen“, sagte Mückstein zu dem Vorhaben. Die Impfung rette nachweislich Leben. „Je mehr Menschen geimpft sind, desto weniger Menschen sterben an der Pandemie.“ Man müsse als gesamte Gesellschaft alles daran setzen, „dass sich so viele Menschen wie möglich impfen lassen“ – und alles tun, um aus der Spirale der ständigen Lockdowns und des darauffolgenden Öffnens wieder herauszukommen.

Impfpflicht kommt in drei Phasen

Die Impfpflicht wird in drei Phasen eingeführt. Ab Anfang Februar – in einer „Eingangsphase“ bis 15. März – wird jeder Haushalt schriftlich über die Maßnahme informiert. Danach wird die Impfpflicht zum Kontrolldelikt, überprüft wird ab 16. März etwa im Rahmen von Kontrollen im Straßenverkehr. Wird jemand ertappt, der nicht geimpft ist, muss er ab diesem Zeitpunkt mit einer Anzeige rechnen. Der Strafrahmen reicht von 600 Euro (im abgekürzten Verfahren) bis 3.600 Euro (im ordentlichen Verfahren).

Die unterschiedliche Strafhöhe ergibt sich aus dem Verwaltungsstrafrecht, wie Fachleute aus den Ministerien am Sonntag erläuterten. Denn sobald es zu einem ordentlichen Verfahren kommt, wird auch das Vermögen bzw. das Einkommen der betreffenden Person berücksichtigt. Dadurch erhöhe sich auch der Rahmen, wurde betont. Um einer Überlastung der Verwaltungsgerichte vorzubeugen, gibt es in Zusammenhang mit dem Impfpflichtgesetz eine Besonderheit. Wenn beim Gericht eine Beschwerde samt Antrag auf eine mündliche Verhandlung eintrifft, dann kann auf diese verzichtet werden.

Das ist aber nur dann erlaubt, wenn lediglich geltend gemacht wird, dass das Gesetz an sich verfassungswidrig ist. Werden Gründe geltend gemacht, die den konkreten Fall betreffen – etwa wenn gesundheitliche Argumente ins Treffen geführt werden – dann muss die mündliche Verhandlung durchgeführt werden. Ersatzfreiheitsstrafen sind übrigens nicht vorgesehen, wie ausgeführt wird. Sollte die Strafe nicht bezahlt werden, kommt es laut Auskunft aus dem Gesundheitsministerium zu einer Pfändung des Betrags.

Ungeimpfte bekommen ein Erinnerungsschreiben

Alle Ungeimpften bekommen ein Erinnerungsschreiben, das sie zur Impfung auffordert. Laut Mückstein wird dies erfolgen, sobald die ELGA GmbH die technischen Voraussetzungen für den Abgleich der Daten geschaffen hat.

Sollte es epidemiologisch notwendig sein, tritt später die dritte Phase in Kraft. Dann kann durch Verordnung der Regierung ein Impfstichtag festgelegt werden, notwendig dafür ist die Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates. Die dann noch ungeimpften Personen erhalten ein Erinnerungsschreiben und müssen bis zum Impfstichtag ein gültiges Impfzertifikat vorweisen können. Wer dem nicht nachkommt, bekommt eine automatisierte Impfstrafverfügung ausgestellt.

Edtstadler betonte, es sei keine Frage „dass die Impfpflicht ein Eingriff in die Grundrechte ist“ – aber sie sei klar verfassungsrechtlich zulässig. „Im Moment wissen wir, dass die Impfung das verlässlichste Mittel im Kampf gegen die Pandemie ist.“

Zu den Strafen sagte sie, vorgesehen sei, dass im Rahmen des Kontrolldeliktes nur vier Mal pro Kalenderjahr gestraft werden könne. In der Phase 3 – sofern dann tatsächlich flächendeckende Strafen für Ungeimpfte kommen sollten – soll maximal zweimal im Jahr gestraft werden. „Wir hoffen, dass wir gar nicht dorthin kommen“, betonte sie.

Zur Frage, wie lange die Impfpflicht aufrecht bleiben wird, sagte Nehammer: solange das Impfen das geeignete Mittel ist. Es sei auch keine politische Entscheidung, ob das Impfen das richtige Mittel gegen das Virus ist, sondern eine der Experten. Laut finalem Entwurf tritt das Gesetz mit 31. Jänner 2024 außer Kraft. Allerdings ist auch festgehalten, dass es permanent ein begleitendes Monitoring geben soll. Eine im Bundeskanzleramt eingerichtete Kommission – der auch Rechtswissenschafter und Mediziner zur Seite stehen – muss jedenfalls im Abstand von drei Monaten die Lage prüfen. Ansehen soll sie sich zum Beispiel, ob sich Änderungen der Wirksamkeit oder Verfügbarkeit der Impfstoffe ergeben haben, etwa durch das Auftauchen neuer Virusvarianten.

Wird erkannt, dass sich die Situation maßgeblich geändert hat, kann der Gesundheitsminister das Gesetz oder einzelne Bestimmungen außer Kraft setzen. Das ist auch nur vorübergehend möglich.

Gelten wird die Pflicht nun doch erst für Personen ab 18 Jahren (und nicht schon ab 14 Jahren wie im ursprünglichen Entwurf vorgesehen). Ausnahmen sind für Schwangere oder auch Personen vorgesehen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Impfpflicht gilt für 7,4 Mio. erwachsene Menschen

Die Impfpflicht soll für 7,4 Mio. erwachsene Menschen in Österreich gelten. Das sind 83 Prozent der insgesamt 8,9 Mio. Einwohner (Stand 1.1.2021). Die große Mehrheit davon hat sich schon freiwillig impfen lassen. Laut den vom Gesundheitsministerium übermittelten Zahlen verfügen acht von zehn Erwachsenen über ein gültiges Impfzertifikat (5,9 Mio.). Knapp eineinhalb Millionen Menschen müssen sich also noch impfen lassen bzw. die bereits begonnene Impfserie abschließen.

Bei den Erwachsenen liegt die Durchimpfung bei 80 bis 81 Prozent (letzteres inklusive Geimpfte mit unbekanntem Hauptwohnsitz oder Wohnsitz im Ausland). Damit müssen österreichweit also noch etwa zwei von zehn Erwachsenen ihre Impfung abschließen oder gänzlich nachholen.

Am größten ist die „Impflücke“ in Oberösterreich und in Kärnten, wo mit 23 Prozent noch fast ein Viertel der Erwachsenen ohne vollständige Impfung auskommt. Dahinter folgen Salzburg mit 22 sowie Tirol, Vorarlberg und Wien mit 21 Prozent. In der Steiermark ist mit 20 Prozent genau ein Fünftel der Erwachsenen noch nicht vollständig geimpft, in Niederösterreich beträgt die Impflücke 18 und im Burgenland 15 Prozent.

Beschluss der Impfpflicht diese Woche im Nationalrat

Beschlossen werden soll das Impfpflicht-Gesetz am Donnerstag dieser Woche im Nationalrat. Zuvor ist am Montag die Behandlung im Gesundheitsausschuss vorgesehen. Für einen Beschluss braucht es nur eine einfache Mehrheit, über diese verfügen die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne sowohl im National- als auch im Bundesrat. Die Regierung war aber bemüht, eine breitere Zustimmung zu erhalten – und zwar über Einbindung von SPÖ und NEOS, die schlussendlich im Wesentlichen auch gelungen ist. Die FPÖ lehnt die Impfpflicht bekanntlich komplett ab.

Mückstein betonte neuerlich, dass die aktuelle Omikron-Welle nicht der Ausweg aus der Pandemie sein könne. Diese werde zwar „einen hohen Grad an Immunisierung bringen“. „Aber ohne eine verpflichtende Impfung werden wir immer hinterher hinken“, so Mückstein. Denn Omikron werde nicht die letzte Variante sein. Und man wisse auch nicht, wie lange der Immunschutz anhält. Daher sei auch die Aussage „gefährlich“, wonach man jetzt nur durchzutauchen brauche und dann habe man kein Problem mehr. Sowohl Impfung als auch Infektion würden das Immunsystem trainieren, aber die Impfung mache das wesentlich sanfter, so der Minister. Die Impfung sei daher auch der Weg aus der Pandemie.

Der Lockdown für Ungeimpfte werde mit der Impfpflicht nicht automatisch enden, wiederholte Mückstein neuerlich. „Ein Lockdown kann nur mit einem drohenden medizinischen Versorgungsnotstand begründet werden.“ Man schaue sich das „sehr genau an“. Sollte sichergestellt werden, dass kein medizinischer Notstand mehr drohe, „dann endet der Lockdown für Ungeimpfte“. „Das hat mit der Impfpflicht nichts zu tun“, so der Minister.

– REDAKTION (Quelle: APA)

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