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Coronavirus

31.01.2022

Neue Coronalockerungen – das gilt ab 5. Februar

Die Regierung setzt trotz weiter explodierender Corona-Zahlen neue Lockerungsschritte. Wie Bundeskanzler Karl Nehammer in einer Pressekonferenz ankündigte, wird vor Beginn der Semesterferien, also mit 5. Februar, die Sperrstunde, die derzeit mit 22 Uhr festgelegt ist, auf Mitternacht verschoben. Eine Woche später werden die 2G-Beschränkungen im Handel außer Kraft gesetzt. Wieder eine Woche darauf folgt der gleiche Schritt in der Gastronomie.

Lockerungen im Februar

Ab dem 5. Februar

  • Verlegung der Sperrstunde von 22:00 auf 24:00 Uhr
  • Erhöhung der Veranstaltungskapazität von 25 auf 50 Personen (das betrifft auch den Sport

Ab dem 12. Februar

  • 2-G-Verpflichtung im Handel wird aufgehoben
  • Verpflichtung zum Tragen der FFP2-Maske bleibt weiterhin aufrecht

Ab dem 19. Februar

  • 3-G in Gastronomie und Tourismus wieder ausreichend
    • Statt Impfung oder Genesung kann man dann auch wieder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen. Ist kein PCR-Test verfügbar, kann man auch einen Antigen-Test vorlegen, der maximal 24 Stunden gültig ist.

Konkret wird im Handel mit der Lockerung nur noch eine FFP2-Maskenpflicht gelten. Auch Tests sind nicht notwendig, um einkaufen zu gehen. In der Gastronomie und im Tourismus wiederum wird mit 19. Februar 2G durch 3G ersetzt. Das heißt, man wird zum Lokal- oder Hotel-Besuch einen PCR-Test benötigen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ist kein PCR-Test verfügbar, kann man auch einen Antigen-Test vorlegen, der maximal 24 Stunden gültig ist.

Lockerungen auch bei Veranstaltungen

Gelockert wird auch ein wenig im „Veranstaltungsbereich“. Statt 25 Personen können nun wieder 50 ohne zugewiesene Sitzplätze zusammenkommen und das per 5. Februar. Auch im schulischen Bereich soll es neue Regeln geben, die aber erst diese Woche verkündet werden. Nehammer kündigte aber an, dass er sich Lockerungen bezüglich der FFP2-Masken und des Turn-Unterrichts vorstellen kann.

Dass überhaupt gelockert wird, ließ die Regierung von der Gecko-Spitze begründen. Chief Medical-Officer Katharina Reich argumentierte, dass sich die Entkoppelung zwischen hohen Fallzahlen und hohen Krankenhaus-Aufenthalten weiter bestätigt habe. Man habe nun auch schon die Erfahrung aus Ländern, in denen die Omikron-Welle früher begonnen habe.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein  hielt fest: „Es droht mit Omikron keine Überlastung der Intensivstationen.“ Daher könne man eine Öffnungsperspektive geben, bleibe aber auf der sicheren Seite: „Wir machen es behutsam und vor allem sicher.“

Tourismusminister Elisabeth Köstinger denkt freilich schon weiter. Ihrer Ansicht nach wird man in absehbarer Zeit auch Nachtgastronomie und Großveranstaltungen eine Perspektive geben können. Dass es jetzt schon zu einer Anhebung der Personenzahl für „Veranstaltungen“ ohne zugewiesene Plätze kommt, sieht sie vor allem als günstig für Familienfeiern und Hochzeiten.

Dass nur wegen des Drucks der Wirtschaft bzw. der westlichen Bundesländer gelockert wurde, bestritt Nehammer mit einem „klaren Nein“.

Eine eigentlich erwartete Lockerung kommt dagegen nicht. Wiewohl rund 300.000 Zertifikate mit Februar auszulaufen drohen, kommt es zu keiner Verlängerung der Frist zwischen zweitem und drittem Stich. Letzterer muss spätestens sechs Monate nach dem zweiten durchgeführt werden, sonst verliert der Grüne Pass seine Gültigkeit.

Ablaufdatum der Impfzertifikate wird nicht verschoben

Bei der Regierungspressekonferenz wurde zudem verkündet, dass das Ablaufdatum der Impfzertifikate nicht verschoben werde. Mit 1. Februar wird die Gültigkeit der Corona-Schutzimpfung nach dem zweiten Stich von neun auf sechs Monate verkürzt. Davon betroffen sind noch rund 320.000 Personen, die noch keinen Booster erhalten haben und damit ab kommendem Dienstag über keinen gültigen 2-G-Nachweis mehr verfügen.

– REDAKTION (Quelle: APA, Kurier)

 


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Neue Coronalockerungen – das gilt ab 5. Februar

– I.WEIPPL (Quelle: Reisswolf, Entgeltliche Einschaltung)

 


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– I.WEIPPL (Quelle: Reisswolf, Entgeltliche Einschaltung)

 

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