09.03.2022

Wohnsitzanalyse mit STATGEM über Kommunalnet

Alle Gemeinden müssen gemäß § 5 Abs. 6 Registerzählungsgesetz von der Bundesanstalt Statistik Österreich über jene Personen, unter Angabe des Namens und der Adresse, informiert werden, bei denen der Hauptwohnsitz zum Stichtag 31.10.2021 angezweifelt wird. Alle Gemeinden erhalten diese Liste in elektronischer Form über die Anwendung STATGEM. 

STATGEM ist über die Kommunalnet Werkzeugseite abrufbar, der Gemeinde Admin muss die Anwendung vorher nur in der Portalverbund Administration für den jeweiligen Benutzer freischalten.

Wenn Sie nicht wissen, wer in Ihrer Gemeine Admin ist, können Sie das bei uns erfragen. Sollte der Gemeinde Admin Fragen zu der Portalverbund Administration haben oder in der Anwendung selber Fehlermeldungen auftreten, kann Ihnen der jeweilige Servicepartner weiterhelfen (Gemdat, Kufgem, PSC, Comm-Unity).

Jede Gemeinde erhält dabei nur die eigenen Fälle, die Listen anderer Gemeinden sind nicht zugänglich.

Die Beeinspruchung dieser Personen erfolgt mittels einer von der betroffenen Person eigenhändig unterschriebenen Erklärung zum Hauptwohnsitz am 31.10.2021. Die Erklärung muss innerhalb von drei Monaten nach Bereitstellung der Liste via STATGEM bei Statistik Austria einlangen. Wenn Sie als Gemeinde eine Verwaltungsgemeinschaft mit einer oder mehreren anderen Gemeinden haben, dann wenden Sie sich bitte an zensus-wsa@statistik.gv.at.

– I.WEIPPL

 

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