Mit 01.04.2022 startet die Programmausschreibung „Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement“. Die Einreichung ist bis 28.02.2023, 12:00 Uhr möglich.
Gefördert werden in erster Linie die Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für den Rad- und Fußverkehr. Darüberhinaus können Maßnahmen auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene, wie beispielsweise die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Gemeinde-, Betriebs- und Rufbusse, Anrufsammeltaxis und Shuttle-Verkehr gefördert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung von Maßnahmen zur Transportrationalisierung. Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus.
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen bzw. Kosten:
- Radwege, Radabstellanlagen in Kombination mit Radwegen
- Nachrüsten Fahrradparken
- Fußverkehr
- Radschnellverbindungen
- Regionale Radnetzausbauprogramme
- Einrichtung eines Radverleihs
- Umstellung des Transportsystems vom LKW auf das Förderband
- Transportrationalisierung
- Umsetzung eines Carsharing Modells, Sammeltaxi, Betrieb von z.B. Shuttle-Verkehr, Betriebsbusse
- Bewusstseinsbildende Maßnahmen
Neben den Investitionskosten werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden.
-REDAKTION
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